Fahrlässig oder Vorsatz? Prozess um 15-jährigen mutmaßlichen Brandstifter von Bad Godesberg gestartet

Bonn · Der 15-jährige Schüler wiederholt beim Auftakt der Verhandlung sein Geständnis, für das Feuer im Traditionsbetrieb verantwortlich zu sein. Dabei war die Schreinerei fast vollständig zerstört worden.

 Von der Thujahecke (l.) griff der Brand auf die Schreinerei Ungerathen an der Beethovenallee über.

Von der Thujahecke (l.) griff der Brand auf die Schreinerei Ungerathen an der Beethovenallee über.

Foto: Axel Vogel

Vor dem Bonner Jugendschöffengericht hat am Donnerstagmorgen der nichtöffentliche Prozess um den Brand der Godesberger Schreinerei Ungerathen begonnen. Der angeklagte Schüler hat die Tat grundsätzlich eingeräumt. Die Anwältin des 15-Jährigen verlas eine Erklärung des Jugendlichen: Er habe am 3. August vergangenen Jahres mit seinem Feuerzeug an einer Matratze gezündelt, die vor dem Haus lag. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass sich das Feuer über die dahinter liegende Hecke auf die Schreinerei und das Wohnhaus des Inhabers ausdehnen könne.

Im Laufe des Vormittags sagten unter anderem der Besitzer der Schreinerei und drei Jugendliche aus, die am Tattag mit dem Angeklagten unterwegs gewesen waren. Bei dem Brand war der über 120 Jahre alte Godesberger Traditionsbetrieb fast völlig zerstört worden. Das Feuer hatte sich in rasender Geschwindigkeit über den Dachstuhl der Schreinerei in den Dachstuhl des Wohnhauses gefressen. Rund 120 Einsatzkräfte der Feuerwehr waren bei dem Großeinsatz über viele Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt; rund 30 Anwohner mussten ihre Wohnungen verlassen.

Laut Anklage war der Schüler am Tag des Brandes mit drei Freunden unterwegs: Am Nachmittag hätten die Schüler an der Haltestelle Rheinallee den Bus nehmen wollen. Unterwegs sei dem mutmaßlichen Brandstifter dann eine Matratze am Wegesrand aufgefallen. Die sei wohl für den Sperrmüll gedacht gewesen und lehnte an einer Thujahecke.

Während seine Kumpel weitergingen, so heißt es in der Anklage weiter, soll der Angeklagte ein Sturmfeuerzeug gezückt und an die Matratze gehalten haben. Dann soll der 15-Jährige den anderen Jungs hinterhergelaufen sein. Binnen Sekunden brannte die Matratze wohl lichterloh; von der Haltestelle soll bereits aufsteigender Rauch zu sehen gewesen sein. Ein Mitglied der Schülergruppe lief wohl noch kurz zurück, um die Flammen zu löschen. Der Brand war aber offenbar bereits so weit fortgeschritten, dass er nichts ausrichten konnte und im Weglaufen einer Passantin aufgab, die Feuerwehr zu alarmieren.

Ein Urteil wurde am Donnerstag noch nicht gesprochen, die Beweisaufnahme wird an einem Folgetermin fortgeführt. Auf Antrag der Verteidigung soll Anfang März noch ein weiterer Zeuge gehört werden. Außerdem steht der Bericht der Jugendgerichtshilfe aus. Im Kern hat das Gericht zu klären, ob die Tat fahrlässig oder vorsätzlich geschah: Der Angeklagte habe nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn er billigend in Kauf genommen hätte, dass das Feuer sich über die Hecke auf das Wohn- und Geschäftshaus des Geschädigten ausdehne, erläuterte Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann nach der Verhandlung. „Die Abgrenzung ist sehr schwierig und ausschließlich im subjektiven Bereich angesiedelt“, sagte sie weiter.

Der Angeklagte habe eingeräumt, dass er die Matratze angezündet habe. Man könne aber nicht davon ausgehen, dass es ihm auch darauf angekommen sei, das Wohnhaus anzuzünden. „Wenn er das nicht überlegt hat, sondern davon ausgeht, nur die Matratze brennt und sonst gar nichts, dann kann man ihm nur den Vorwurf der Fahrlässigkeit machen“, so Niepmann.

Brand in Bad Godesberger Schreinerei
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Brand in Bad Godesberger Schreinerei

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Sollte er verurteilt werden, könnte dem 15-Jährigen eine Jugendstrafe drohen. Das kann bei Fahrlässigkeit beispielsweise ein Arrest sein. Grundsätzlich gelten Jugendliche ab 14 Jahren als strafmündig. Die Frage, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelte, könnte auch zivilrechtlich von Bedeutung sein, falls die Eltern eine Haftpflichtversicherung für ihren Sohn abgeschlossen haben. Die würde bei Vorsatz wohl nicht zahlen.

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