Prozess in Bonn Gericht bleibt bei sechs Jahren Haft für militanten Islamisten

BONN · Das Bonner Landgericht hat eine sechsjährige Haftstrafe für einen Islamisten wegen seiner Messerattacken gegen die Polizei bestätigt, vermeldete die Nachrichtenagentur dpa am frühen Montagnachmittag. Der 27-jährige Deutsch-Türke war wegen des Angriffs bereits im Oktober 2012 verurteilt worden.

Nach einer Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) musste das Strafmaß überprüft werden. Eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts hielt am Montag an der sechsjährigen Haft fest, da der Angeklagte weiter zu seinen Taten stehe, eine rechtsfeindliche Haltung bekräftigt habe und weiter gewaltbereit sei.

Der militante Muslim hatte im Mai 2012 in Bonn an einer Demonstration gegen die rechtsextreme Gruppierung "Pro NRW" teilgenommen. Dabei verletzte er eine Polizistin und einen Polizeibeamten mit gezielten Messerstichen in die Beine schwer. Beide klagten jetzt vor Gericht noch über psychische Spätfolgen. Ein dritter Polizist hatte eine Messerattacke abwehren können.

Im ersten Verfahren war der geständige Angeklagte im Oktober 2012 wegen Landfriedensbruchs, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Außerdem muss er an die Opfer Schmerzensgeld zahlen. Das BGH hatte den Schuldspruch zwar bestätigt, aber eine zu knappe Begründung der Haftstrafe beanstandet.

In der Neuverhandlung zur Strafhöhe blieb der Muslim bei seiner religiös motivierten Haltung, dass Rechtsextreme von "Pro NRW" mit dem Hochhalten von Mohammed-Karikaturen den "Propheten" (Allah) und damit auch alle Muslime beleidigt hätten. Er habe das Recht, auch mit Gewalt gegen solche Provokationen vorzugehen. "Ich habe so gehandelt, wie ein Muslim handeln sollte."

Für ihn seien nur der Koran und die Scharia maßgeblich, die ihm das Recht gäben, auch mit Gewalt gegen Ungläubige vorzugehen. Das Grundgesetz und deutsche Rechtsinstitutionen lehne er ab. Der Muslim hielt im Gerichtssaal den Koran hoch und warf Grundgesetz-Blätter vor den Richter.

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