Musterprozess in Bonn Geld weg: Beamter verklagt Stadt

BONN · Ein Beamter der Bonner Stadtverwaltung wird seinen Dienstherrn auf eine höhere Besoldung verklagen. Es handelt sich um einen von drei Musterprozessen, den die Komba-Gewerkschaft in NRW plant. Die anderen Klagen sind in Essen und Aachen vorgesehen.

 In einem von drei Musterprozessen will ein Beamter der Bonner Stadtverwaltung auf eine höhere Besoldung klagen.

In einem von drei Musterprozessen will ein Beamter der Bonner Stadtverwaltung auf eine höhere Besoldung klagen.

Foto: DPA

"Wir wollen nachweisen, dass die Landesregierung mit der Umsetzung des Besoldungsgesetzes rechtswidrig vorgeht", erklärte Christoph Busch, Komba-Vorsitzender im Ortsverband Bonn/Rhein-Sieg. Hätte die Gewerkschaft Erfolg, müsste die Stadt nach Angaben des Presseamtes zusätzlich rund 168.000 Euro für ihre Beamten und Pensionäre aufwenden.

Hintergrund des Streits ist ein prozentualer Besoldungsabzug, der in eine Versorgungsrücklage fließen soll. So steht es im NRW-Besoldungsgesetz, das sowohl für Landes- als auch für Kommunalbeamte gilt. Während im Land tatsächlich Geld für die späteren Pensionen angelegt wird, geschieht das in den Kommunen schon seit 2008 nicht mehr.

Damals führte auch Bonn das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ein. Seitdem werden für Pensionen nur noch bilanzielle Rückstellungen gebildet. Heißt: Diese Summen - im laufenden Jahr zum Beispiel 25,38 Millionen Euro - reduzieren auf dem Papier das "Eigenkapital" der Stadt. Die Pensionen müssen dann später entweder aus den Einnahmen der Kommune bestritten werden, sofern Bonn jemals wieder einen Überschuss erzielen sollte. Oder sie werden über Kassenkredite, also neue Schulden, finanziert.

Obwohl Bonn keine realen Rückstellungen bildet, zieht die Stadt ihren Beamten aufgrund des Landesgesetzes 0,2 Prozent der zuletzt ausgehandelten Tariferhöhung für die "Rücklage" ab. Im Schnitt koste das die einzelnen Beamten etwa 100 Euro im Jahr, berichtet Busch, der auch Personalratsvorsitzender in der Stadtverwaltung ist.

Von den 1734 kommunalen Beamten seien rund 500 betroffen (Besoldungsgruppen A 11 bis A 14). Zur Identität des Bonner Beamten, der die Musterklage führen wird, sagt Busch nichts - der Mann wünsche Vertraulichkeit. Die formalen Voraussetzungen für die Klage sind erfüllt: Den Antrag des Beamten auf Besoldungserhöhung hat die Stadt abgelehnt, seinen folgenden Widerspruch auch. Damit ist der Weg zum Verwaltungsgericht Köln frei. Die Klage zielt auf die Jahre 2013 und 2014, für die das aktuelle Besoldungsgesetz gilt. "Aber wir wollen damit eine grundsätzliche Änderung auch für die Folgejahre erreichen", betont Busch.

Doch die Landesregierung will in künftigen Tarifrunden bei den Abzügen bleiben. Der Abschlag sei schon 1999 durch ein Bundesgesetz eingeführt und zwischenzeitlich lediglich ausgesetzt worden, betont Peter Mönkediek, stellvertretender Sprecher des NRW-Finanzministeriums. "Entsprechend der Gesetzeslage ist der Abschlag bei Landes- und Kommunalbeamten vorzunehmen. Eine Differenzierung ist rechtlich nicht zulässig und würde der bisherigen Praxis auch in den übrigen Bundesländern widersprechen."

Bis 2008 hatte Bonn tatsächlich Geld für die Pensionen angespart, das aus Tariferhöhungsabschlägen kam. In dieser Geldanlage stecken heute rund 9,45 Millionen Euro, wie das Presseamt der Stadt erklärte. Zum Vergleich: Allein für 2015 hat die Stadt Zahlungen an ihre Pensionäre in Höhe von 20,43 Millionen Euro geplant.

In den Jahren 2015 und 2016 erreichen nach Stadtangaben je 15 Beamte die Altersgrenze. Ab 2020 sei ein leichter Anstieg der Pensionierungen zu erwarten, weil dann geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Wie viele Mitarbeiter sich bis dahin vorzeitig pensionieren lassen oder dienstunfähig werden, sei nicht kalkulierbar. Die Stadt will die Zahl ihrer Beamten in Zukunft nicht reduzieren.

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