Kommentar zum Stadtgarten Gefahr für Attraktionen

Meinung | Bonn · Denkmalschutz und Eislaufbahn im Stadtgarten müssen sich nicht ausschließen, wenn die Verantwortlichen Flexibilität zeigen

Der Denkmalschutz ist das schärfste Schwert, um historisches Kulturgut zu erhalten, egal ob es sich um Schlösser, Häuser, Konzertsäle, Technikbauten oder Parklandschaften handelt. Insofern mag es seine Berechtigung haben, auch den Stadtgarten als besonders erhaltenswerte Fläche unter Schutz zu stellen. Und wenn die Denkmalpfleger das wollen, kann auch eine Stadtverwaltung kaum etwas dagegen tun, zumal es scheint, als ob die unterschiedlichen Behörden sich die Bälle gegenseitig geschickt zuspielen.

Jetzt wird also ein Gutachten erstellt, um die Denkmalwürdigkeit des Stadtgartens zu begründen. Das wird nicht schwer fallen. Aber hoffentlich steht da auch drin, warum eine Eislaufbahn dort nicht mehr aufgebaut werden darf oder Konzerte nicht mehr stattfinden sollen. Das Argument, das Zelt sehe nicht schön genug aus und man müsse eine Sichtachse zum Rhein ausgerechnet in der dunkelsten Zeit des Jahres freihalten, ist leicht vom Tisch zu wischen. Es geht hier nicht nur um Schönheit und Ästhetik, sondern auch um die Nutzung. Beim Schlittschuhlaufen in dieser Kulisse handelt es sich um eine besondere Attraktion, die einen festen Platz in Bonn einnimmt und viele Fans hat. Sie zu verhindern, wäre kontraproduktiv für die Bürger der Stadt.

Insofern ist es sinnvoll, angemessen und zumutbar, der Eislaufbahn weiter eine Zukunft zu ermöglichen und das Ziel des Denkmalschutzes trotzdem zu erreichen. Das ging bei der Rheinaue, das muss auch hier gehen. Es sei denn, die Denkmalschützer wollen mit dem Kopf durch die Wand.

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