Urteil am Bonner Amtsgericht Gericht verurteilt 16-Jährigen nach dreistem Auftritt als Polizist

Bonn · Das Bonner Amtsgericht hat einen 17-Jährigen zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Unter anderem hatte er sich als Polizist ausgegeben und unter dieser falschen Vorgabe einen Wagen gestohlen.

 Der Jugendliche wurde bei dem Unfall leicht verletzt und anschließend festgenommen.

Der Jugendliche wurde bei dem Unfall leicht verletzt und anschließend festgenommen.

Foto: Ulrich Felsmann

Der Vorfall hatte vor einigen Monaten für Schlagzeilen gesorgt: In der Nacht auf den 22. Februar dieses Jahres hielt der nun Verurteilte einen 37-jährigen Autofahrer auf der Siebengebirgsstraße an. Er gab sich als Zivilpolizist aus, wies den Fahrer an, zunächst auszusteigen und sich dann zu einer erfundenen Verkehrskontrolle zu begeben.

Erst, als der angebliche Polizist in seinem Wagen Richtung Sankt Augustin an ihm vorbeifuhr, dämmerte dem Autobesitzer, dass mit dem Verkehrspolizisten wohl etwas nicht stimmen könne. Die Geschichte nahm kein gutes Ende: Nachdem der Wagenbesitzer die echte Polizei benachrichtigt hatte, stellten die Beamten den Autodieb in Hangelar. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd kollidierte der Jugendliche mit dem Fahrzeug eines 21-Jährigen und drehte sich auf der Straße. Beide Fahrer wurden bei dem Unfall leicht verletzt; außerdem wurden vier am Straßenrand parkende Autos beschädigt. Den Sachschaden hatte die Polizei auf rund 27.000 Euro beziffert.

Am Dienstag stand der 17-Jährige nun in nichtöffentlicher Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht. Der Autoklau war nicht das einzige krumme Ding, für die der Jugendliche sich verantworten musste: Zwölf Punkte umfasste die Anklageschrift, die Vorwürfe reichten von Diebstahl und Betrug über Raub und Körperverletzung bis zur Amtsanmaßung, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Gefährdung des Straßenverkehrs. In fünf Punkten wurde das Verfahren eingestellt, zu allen weiteren Vorwürfen bekannte sich der junge Mann.

Allen Taten – so zeigte sich der Richter überzeugt – lagen allerdings „keine rationalen Überlegungen zu Grunde“. Vielmehr sei es dem Heranwachsenden in erster Linie um seinen Spaß gegangen, über die Folgen seiner Handlungen habe er sich wenig bis gar keine Gedanken gemacht. So hatte er einem Obdachlosen das Handy geraubt, konnte das Gerät aber gar nicht gebrauchen. Gleich mehrfach habe er außerdem Schrottautos gestohlen, um mit ihnen herumzufahren. Weil er aus einer Verurteilung zu einem Arrest im letzten Sommer offenbar nicht die richtigen Schlüsse gezogen habe und oft gerade die Schwachen der Gesellschaft ihm zum Opfer wurden, mochte der Amtsrichter dem Jugendlichen keine positive Sozialprognose geben und setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus.

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