Playground-Ausstellung "Gartenzwerge" in Bonn werden gut bewacht

Bonn · Die „Gartenzwerge“ aus dem Kunstwerk von The Playground Project auf dem Dach der Bundeskunsthalle in Bonn werden gut bewacht. Ein Aufseher behält sie im Blick, damit das mit 1,5 Millionen Euro versicherte Kunstobjekt keinen Schaden nimmt.

Gut bewacht: Kinder dürfen die bunten Zwerge nicht berühren.

Gut bewacht: Kinder dürfen die bunten Zwerge nicht berühren.

Foto: Benjamin Westhoff

Die bunten „Gartenzwerge“ auf dem Dach der Bundeskunsthalle gehören wohl zum bestbewachten Kunstwerk von The Playground Project. Dabei laden die bunten Keramikfiguren förmlich dazu ein, sie anzufassen. Das ist aber strengstens verboten, worauf ein Schild hinweist. Ein Aufseher passt auf, dass alle sich dran halten. Immerhin geht es um eine Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro bei Totalschaden, wie der GA erfuhr und Künstler Thomas Schütte bestätigte.

Da ist die Sorge wohl nachvollziehen, dass die Zwerge Kratzer abbekommen könnten. Das Personal trägt eine hohe Verantwortung, denn die Kinder gewöhnen sich nach Betreten der Ausstellung schnell daran, alles auszuprobieren: die Schaukeln, auf denen man zu dritt sitzen kann, die spiegelnden Tischtennisplatten, das Meer weißer Legosteine, die NRW-Basketballkörbe und die vielen anderen tollen Sachen.

Kinder sehen das Schild nicht

Die Kleinen rennen von Station zu Station und strecken beim Vorbeilaufen an Schüttes Installation auch gerne mal die Hand aus. Was immer mahnende Worte zur Folge hat. Das Problem dabei: Die Kinder können bei ihrem Tempo das Schild entweder gar nicht sehen oder haben keine Zeit, es zu lesen. Sofern sie überhaupt schon lesen können.

Dafür haben die Aufseher durchaus Verständnis. An ihrem Auftrag aber ändert das nichts. Wenigstens müssen sie nicht den ganzen Tag dort stehen, sondern wechseln mit verschiedenen Aufgaben durch, wie einer von ihnen mitteilt.

Sven Bergmann, der Sprecher der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, teilt auf GA-Anfrage mit, dass Anfassen deshalb verboten sei, „weil die Oberfläche beschädigt werden könnte“. Schütte gibt dazu an, dass er von dieser Regelung nichts wisse. In Bezug auf mögliche Schäden müssten Kunstwerke weltweit in Ausstellungen und Museen versichert werden, wie auch alle Arbeiten beim Playground Project, so Bergmann. „Es gibt einen Leihvertrag mit der Galerie von Thomas Schütte. Leihverträge zwischen zwei Partnern sehen grundsätzlich gegenseitiges Stillschweigen vor und sind vertraulich.“

Die „Gartenzwerge“ von 2015 und 2016 sind nicht das einzige Werk, das nur betrachtet werden darf. „Auch die Arbeit “Fahnenstange+Modell unter der Haube„ von Andreas Schmitten darf man nicht berühren/betreten, ebenso die Ballons im Foyer von Jeppe Hein“, teilte Bergmann mit. Und auch dessen Bänke seien keine echten Spielgeräte. „Für die Ausstellung wurden Künstler eingeladen, assoziativ mit dem Thema Spiel umzugehen, das heißt nicht, dass alle reine Spielsituationen entwickeln. Es ging allgemein um das Thema, um Erinnerungen daran und Assoziationen.“

„Gartenzwerge“ animieren Besucher, das Spiel selbst zu gestalten

So steht auch im Text zur Ausstellung: „Die Kunstwerke/Spiele der Ausstellung folgen unterschiedlichsten Anliegen: Mal scheinen sie reine Spielstätten zu sein ... Andere Werke, wie das von Kristina Buch, deuten nur Spielsituationen an.“ Laut Bergmann tun dies letztendlich auch die„Gartenzwerge“ von Thomas Schütte. Sie würden den Besucher animieren, Spiel selbst zu gestalten und vielleicht (fiktive) Regeln zu entwickeln.

Der 1954 in Oldenburg geborene Schütte ist ein vielseitiger Bildhauer und Zeichner. Von 1973 bis 1981 studierte er an der Kunstakademie Düsseldorf. Zu seinen Werken gehören Architekturmodelle, Keramikarbeiten, Zeichnungen, Gemälde und vieles mehr. Die „Gartenzwerge“ machen sich nach dem Ausstellungsende an diesem Sonntag auf ins Lager der Galerie Fischer in Düsseldorf, wie der Künstler mitteilt. Sicherlich unbeschädigt.

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