Prozess in Bonn Fünfeinhalb Jahre Haft für brutalen Raub

BONN · Bis zuletzt hat ein heute 19-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht beteuert, dass er nichts mit einem nächtlichen Überfall auf einen Autoverkäufer in Beuel zu tun habe. Doch eine ganze Reihe von Indizien sprach gegen die Unschuldsbeteuerungen.

Der Staatsanwalt und die Richter waren am Ende des unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozesses überzeugt, dass der Heranwachsende einer der beiden Täter war. Wie Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann auf Anfrage mitteilte, wurde der Angeklagte vor allem wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. In diese Strafe einbezogen wurde eine achtmonatige Vorstrafe.

In der Nacht auf den 23. November des vergangenen Jahres waren zwei Räuber auf das Firmengelände eines Autohandels in Bonn geschlichen. In einem Container schlief zu diesem Zeitpunkt das 63 Jahre alte Opfer. Dem Mann wurde ein T-Shirt über den Kopf gezogen und dieses wurde mit Klebeband umwickelt, zudem wurde er gefesselt.

Um die Zahlenkombination eines Tresors herauszubekommen, wurde das Opfer mit einer nach Petroleum riechenden Flüssigkeit übergossen. Die Räuber drohten damit, ihr Opfer anzuzünden. Als der 63-Jährige sich trotzdem weigerte, wurde er bewusstlos geschlagen. Mit einem Geländewagen des Händlers im Wert von 70.000 Euro und dem Portemonnaie des Opfers, in dem rund 1700 Euro steckten, flüchteten die Täter.

19-Jähriger beteuert bis zuletzt seine Unschuld

Der Händler leidet bis heute unter den Folgen der brutalen Attacke. Einer der Räuber war ihm auf den Oberkörper gesprungen. Dabei brachen zwei Rippen. Zwei Finger, auf die mit einem schweren Gegenstand eingeschlagen wurde, sind immer noch taub. Zurzeit befindet sich der Mann in einer Traumatherapie.

Überführt wurde der Angeklagte unter anderem aufgrund von DNA-Spuren und frischen Fingerabdrücken. Zudem gab es Fotos aus der Überwachungskamera einer Tankstelle, neben der das Fluchtauto abgestellt wurde.

Die Richter gingen davon aus, dass der 19-Jährige den Tatort etwa eine Woche vor der Tat ausgespäht hat. Ein Zeuge berichtete vor Gericht, dass der Angeklagte aufgetaucht war und sich als sein Bruder, der in der Nähe ein Geschäft betreibt, ausgegeben hat. In einem Telefonat mit einem Freund nannte der Heranwachsende allerdings laut dem Zeugen seinen richtigen Vornamen.

Die Verteidigung will das Urteil nicht akzeptieren. Es wurde bereits Berufung eingelegt.

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