Prozess vor Landgericht Bonn Fünfeinhalb Jahre Haft für 27-jährigen Vergewaltiger

Bonn · Das Bonner Landgericht spricht einen 27-jährigen Abhängigen aus Wesseling in zwei Fällen schuldig. Er soll seine Taten unter Alkohol und Drogen brutal durchgeführt haben. Vor Gericht erinnert er sich nur rudimentär.

 Das Landgericht in Bonn.

Das Landgericht in Bonn.

Foto: dpa

Emotionslos und ohne erkennbare Regung nahm der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis: Im Fall eines wegen dreifacher Vergewaltigung angeklagten 27-Jährigen ist vor dem Bonner Landgericht das Urteil gesprochen worden. Für fünfeinhalb Jahre muss der Mann hinter Gitter; die dritte große Strafkammer befand den Familienvater aus Wesseling der Vergewaltigung und Körperverletzung in zwei Fällen für schuldig. Im dritten Fall stellte die Kammer wegen der schwierigen Beweislage das Verfahren ein. Während der Haftzeit muss der alkohol- und drogenabhängige Verurteilte eine Entziehungskur absolvieren. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Eine Tat soll sich im Wesselinger Rheinpark ereignet haben, die beiden folgenden im Bonner Drogenmilieu. In Wesseling sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte eine auf einer Parkbank schlafende obdachlose Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat. Und in Bonn, so ist das Gericht überzeugt, hat er sein Opfer über Stunden an einer abgelegenen Stelle neben den Gleisen am Hauptbahnhof missbraucht. Zu den beiden ersten ihm vorgeworfenen Taten könne er gar nichts sagen, hatte er angegeben. Nur den dritten Fall räumte er ein – daran, dass Gewalt im Spiel gewesen sei, habe er jedoch keinerlei Erinnerung. Vielmehr sei es so gewesen, dass Geld gegen Sex vereinbart gewesen sei. Das hatte die Anklage für den Fall angenommen, in dem das Verfahren nun eingestellt wurde.

Die Zeuginnen halfen dem Gedächtnis des Angeklagten zumindest teilweise auf die Sprünge: Er habe sie mit ihrem Vornamen gerufen, bevor er ihr die Kleidung vom Leibe gerissen und sie vergewaltigt habe, hatte das Wesselinger Opfer ausgesagt. Zumindest, dass man sich kannte und in der Nacht etwas gewesen sei, räumte der Angeklagte dann ein.

Die verurteilte Bonner Tat hat sich wohl deutlich anders zugetragen, als der Mann ursprünglich angab: Er habe ihr einen spitzen Gegenstand in den Rücken gerammt und sie während der Tat aufs schwerste bedroht, so das Opfer. Und keineswegs wären Drogenkonsum oder sexuelle Dienstleistungen gegen Geld vereinbart gewesen. Nur, ob er ein Messer benutzt habe, um sie gefügig zu machen, könne sie nicht mit Sicherheit sagen. In beiden Fällen folgte das Gericht den Aussagen der von der Kammer als beeindruckend wahrgenommenen Zeuginnen.

Quasi seit seiner Kindheit soll der Verurteilte ein schweres Drogenproblem gehabt haben. Auch während der Taten spielten Alkohol und Kokain wohl eine Rolle. Daher konnte die Kammer auch eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Mann bei seinen Opfern.

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