Urteil am Landgericht Bonn Fünf Jahre Haft für Raub mit Horrormaske

Bonn · Das Landgericht Bonn hat einen 36-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt und ihn in eine Entziehungsklinik eingewiesen. Der Mann war am Beueler Bahnhof auf Kneipengäste losgegangen.

 Das Landgericht in Bonn.

Das Landgericht in Bonn.

Foto: picture alliance / Daniel Naupol

Sein ganzes Leben war der 36-Jährige auf der Suche nach Drogen gewesen, stellten die Richter am Donnerstag in ihrem Urteil fest. Oder immer wieder nach Geld, um sich den Stoff zu besorgen. So auch am 7. Juli 2018, als der Mann mit der Horrormaske aus dem amerikanischen Gruselfilm „Scream – Der Schrei“ verkleidet, in die Beueler Gaststätte „Bahnhöfchen“ stürmte.

Für die späten Gäste und das Personal ein gespenstisches Szenario, denn der Maskierte trug zudem in beiden Händen eine Axt, hielt die scharfe Klinge einer 23-jährigen Kellnerin an den Hals und schrie: „Ich habe HIV. Gib mir die Kasse.“ Ihre 21 Jahre alte Kollegin zögerte nicht lange: Sie reichte ihm ein Kellner-Portemonnaie mit 1200 Euro. Der Todesclown entriss es ihr und flüchtete mit einem Sprung aus dem Fenster.

Zu fünf Jahren Haft hat das Bonner Landgericht den 36-Jährigen nun wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Eine milde Strafe für eine so schwerwiegende Tat. Aber da der Angeklagte den Raubüberfall unter Drogeneinfluss begangen hatte, gingen die Richter von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus – und senkten den Strafrahmen.

Bei Flucht vom Sattel gefallen

Am Tatabend war der Mann nach einem Streit mit seiner Freundin wieder einmal losgezogen, um an Geld zu kommen, fasste Kammervorsitzender Roland Zickler das Geschehen zusammen. In einer Schrebergarten-Kolonie brach der Angeklagte ein Gartenhäuschen auf, fand zwar kein Geld, aber die weiße Horrormaske mit den schwarzen Augenhöhlen und zum Schrei aufgerissenem Mund und eine Axt. Mit diesen gestohlenen Utensilien kam er zufällig an der Beueler Gaststätte vorbei und entschloss sich spontan zu dem Überfall. Dort machte er auf Gäste und Personal nicht nur einen martialischen, sondern auch einen nervösen Eindruck: Immer wieder zog er sich die Maske an und aus, berichteten die Augenzeugen anschließend. „Ein Zeichen“, so Richter Zickler, „dass der Räuber bei der Tat nicht richtig koordiniert war.“

Auch seine Flucht auf dem Fahrrad endete schnell: Als er von zwei Passanten, die den Überfall durch die offenen Fenster des Lokals beobachtet hatten, verfolgt wurde, fiel er vom Sattel, warf die Maske und auch die Axt weg und flüchtete zu Fuß weiter.

Als die Verfolger ihn erwischten und festhielten, bot er ihnen die Beute an, wenn sie ihn laufen ließen. Die Zeugen holten allerdings lieber die Polizei.

Der vielfach vorbestrafte Masken-Räuber hatte im Prozess den Überfall gestanden, sich bei den Opfern schriftlich entschuldigt und ihnen versprochen, „dass sie keine Angst vor mir haben müssen.“ Wegen seines langjährigen massiven Drogenkonsums ordneten die Richter zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. „Es ist Ihre letzte große Chance“, so Zickler, „Ihrem Leben noch mal eine Wende – jenseits der Drogen – zu geben.“ Der Angeklagte nickte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort