Gespräch mit dem Vize-Tiefbauamtsleiter Peter Esch Frost sorgt für viele Schlaglöcher

Bonn · Nach jedem Schneefall und Frost werden die Straßenschäden größer. Der Asphalt auf der Fahrbahn reißt auf, auf den Gehwegen hebt sich das Pflaster. Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer müssen in Zeiten wie diesen höllisch aufpassen, damit sie nicht in ein Schlagloch treten und stürzen. Aber auch Autofahrer sollten Straßen mit Schlaglöchern nur langsam passieren. Peter Esch gibt Auskunft.

 Hohe Straße in Tannenbusch: Asphaltstücke auf der Fahrbahn.

Hohe Straße in Tannenbusch: Asphaltstücke auf der Fahrbahn.

Foto: Roland Kohls

Wie kontrolliert die Stadt Bonn die Schäden?
Peter Esch: Sie werden durch eigene Straßenbegeher oder durch Meldungen Dritter übers Telefon und Internet festgestellt.

Nach welchen zeitlichen und technischen Verfahren werden die Schäden behoben?
Esch: Die Abarbeitung erfolgt priorisiert nach dem Gefährdungsgrad. Die meisten Betonmischwerke, von denen Asphaltbeton bezogen werden kann, schließen während der kalten Jahreszeit, da große Straßenbauarbeiten in dieser Zeit meist nicht ausgeführt werden. Eine Reparatur der Schäden erfolgt mit "Kaltasphalt", der als Eimerware stets erhältlich ist.

Was bedeutet das?
Esch: Solche Reparaturen sind nicht nachhaltig, gleichwohl aber unvermeidbar, um stets sicherzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt wird. Eine Reparatur mit Heißmischgut ist viel dauerhafter. Da in den meisten Fällen die eigentliche Ursache für Straßenschäden aber nicht punktueller Natur ist, sondern die teils uralten Straßen den stetig gestiegenen Ansprüchen nicht mehr gewachsen sind, stellt auch diese Form der Reparatur letztlich nur ein Provisorium dar. Straßen, bei denen der Unterhaltungsaufwand aufgrund von Vorschädigungen stark ansteigt, versieht die Stadt früher oder später mit einer neuen Decke.

Was kosten die Straßenreparaturen im Jahr?
Esch: Eine besondere Finanzposition für Winterschäden gibt es auch in diesem Jahr wie in allen anderen Jahren nicht. 2012 standen für die Straßenunterhaltung 1,588 Millionen Euro zur Verfügung. Hieraus wird die Beseitigung von Schlaglöchern ebenso finanziert wie die flächigen Deckenerneuerungen. Diese Finanzposition ist stark unterdeckt. Es könnte mehr Geld ausgegeben werden als zur Verfügung steht.

Wie sieht es beim Pflaster aus?
Esch: Wir machen keinen Unterschied zwischen bituminös befestigten Flächen und Pflasterflächen. Während es in bituminös befestigten Flächen insbesondere bei häufigen Frost/Tauwechseln zu Ausbrüchen und nachfolgend zu Schlaglochbildung kommt, stellt sich bei Pflasterung ein anderes Schadensbild dar. Besonders in Altflächen ist ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss aus der sogenannten Bettung - das Material unterhalb der Pflastersteine - nicht gewährleistet. Friert das Wasser, dehnt es sich um rund zehn Prozent aus, und es kommt oft zu erheblichen Aufwölbungen. Sofern die Platten nicht durch Befahrung zerstört werden, bilden sich diese Schäden in vielen Fällen mit einsetzendem Tauwetter wieder zurück, wie das Beispiel der Godesberger Fußgängerzone zeigt.

Gibt es eine Hotline wie etwa in Köln, an die sich die Bürger bei Schäden wenden können?
Esch: Das Tiefbauamt ist telefonisch oder per E-Mail zu den normalen Dienstzeiten erreichbar. Die Kontakte finden sich auf der Internetseite der Stadt Bonn.

Wie viele Schäden registriert die Stadt im Jahr?
Esch: Derzeit erhalten wir Kenntnis über rund 50 bis 60 Schäden pro Tag.

Was macht die Stadt mit den Schadensmeldungen?
Esch: Während Schäden, die die Verkehrssicherheit akut gefährden, so zeitnah wie möglich, meist innerhalb von Stunden abgearbeitet werden, kann das bei rein "kosmetischen" Schäden auch einmal etwas länger dauern, schon aufgrund der Vielzahl der Meldungen.

Wer haftet bei Unfällen durch Schlaglöcher oder loses Pflaster? Wenn die Stadt dafür haftet, wie viele Fälle gibt es im Jahr und was kostet es?
Esch: Zunächst einmal ist entscheidend, ob eine gefährliche Situation durch den Betroffenen unter objektiv angelegten Maßstäben erkennbar ist oder nicht. Bei erkennbaren Schäden ist eine Haftung im Regelfall ausgeschlossen. Generell obliegt der Stadt die Pflicht zur Verkehrssicherung. Verletzt sie diese schuldhaft, haftet sie. Der Punkt "schuldhaft" ist hier das Kernthema. Bei einer regelmäßigen Kontrolle und Behebung der vordringlichsten Schäden im Rahmen der Möglichkeiten - dass diese irgendwo begrenzt sind, ist allen Beteiligten klar - erfüllt die Stadt die Pflicht zur Verkehrssicherung nach gängiger Rechtsprechung. Dem Tiefbauamt ist kein Fall der letzten Jahre in Erinnerung, bei dem die Stadt zu einer Schadenersatzleistung aufgrund von Straßenschäden verurteilt wurde.

Zur Person:
Peter Esch ist seit 2010 stellvertretender Leiter des Tiefbauamtes. Der 47-Jährige hat Bauingenieurwesen, mit Schwerpunkt Verkehrswesen, studiert und ist seit 1999 bei der Stadt Bonn tätig.

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