Fall am Amtsgericht Frau in Bonn verurteilt, weil Ehemann ohne Führerschein fuhr

Bonn · Weil ihr Partner immer wieder ohne Führerschein fuhr, ist eine 26-jährige Frau vom Bonner Amtsgericht verurteilt worden. Sie hätte die Autoschlüssel besser verstecken müssen, hieß es.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Drei kleine Kinder, einen Job als Putzfrau und einen Mann, der ihr regelmäßig den Autoschlüssel klaut und damit die 36-Jährige auf die Anklagebank gebracht hat. Denn ihr Ehemann und Vater der drei gemeinsamen Kinder besitzt keine Fahrerlaubnis, ist drogenkrank und kurvt dennoch regelmäßig durch die Stadt oder auch nach Holland, um sich dort Nachschub zu besorgen.

Da die Ehefrau sie die Schlüssel nicht sorgsam genug vor dem Zugriff des 37-Jährigen versteckt gehalten und die illegalen Autofahrten geduldet habe, so der Vorwurf der Anklage, hat sich die dreifache Mutter wiederholt strafbar gemacht. Das Bonner Amtsgericht hat die 36-Jährige jetzt wegen – so der Strafvorwurf – vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das sei nur die „Spitze eines Eisberges“, hieß es im Urteil. Denn aktenkundig seien nur die Fahrten, bei denen der Mann durch Verkehrskontrollen erwischt worden war. Immerhin allein vier Mal im Jahr 2015.

Auch sei es nicht das erste Mal, dass die Ehefrau verurteilt worden ist: Im Jahr 2016 hatte sie bereits einen Strafbefehl über 1200 Euro bekommen, weil ihr Mann mit den drei Kindern durch Godesberg kutschiert war. Einer Streife war aufgefallen, dass der Nachwuchs nicht angeschnallt auf der Rückbank saß. Als die Polizisten ihn stoppen wollten, kam es zu einer Verfolgungsjagd über die B 9. Dabei verursachte er einen Unfall und flüchtete zu Fuß. Die Kinder ließ er im Auto zurück.

Die Frau habe schon gewusst, was läuft, hieß es im Prozess. Immerhin sei sie in einem der vier Fälle als Beifahrerin sogar dabei gewesen, hielt ihr der Staatsanwalt vor. Weil es ihr nicht gut ging, habe sie ihren Mann ans Steuer gelassen, entschuldigte sie sich jetzt schuldbewusst. Aber auch sonst sei sie ihrem Ehemann „hilflos ausgeliefert“, bestätigte ein psychiatrischer Gutachter. Der 37-Jährige sei cholerisch und aufbrausend und ließe sich schon gar nichts vorschreiben. Um das Problem zu lösen, müsste sie einen „Cut“ machen und sich von ihm trennen. Ausgeschlossen für die Frau, die kaum schreiben kann, auch nicht der deutschen Sprache mächtig ist.

Demnächst jedoch steht eine unfreiwillige Trennung an: Denn der Ehemann muss in den Drogenentzug. Dafür wurde eine Haftstrafe von über 23 Monaten ohne Bewährung zurückgestellt, zu der ihn das Amtsgericht bereits im Frühjahr wegen der strafbaren Fahrten und des Drogenbesitzes verurteilt hatte.

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