Kommunalwahl in Bonn am 25. Mai Fragen und Antworten zum Ablauf

BONN · Eine Wahl ist eine komplexe Angelegenheit. Nachdem der Bürger seine Kreuzchen gemacht hat, fängt in der Verwaltung und bei den ehrenamtlichen Helfern in den Wahllokalen die Arbeit erst richtig an. Es kann bis in die Nacht dauern, bis auch im letzten Stimmbezirk alles ausgezählt ist, teilt die Stadt mit. Einige Fragen und Antworten.

In der Kabine: Wähler füllen ihre Stimmzettel aus.

In der Kabine: Wähler füllen ihre Stimmzettel aus.

Foto: dpa

Was ist der Unterschied zwischen Stadtverordneten und Bezirksverordneten?

Stadtverordnete sind Mitglieder des Rates, dem wichtigsten Entscheidungsorgan der Stadt. Er vertritt die Bürgerschaft mit dem Oberbürgermeister und ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig. Entlastet wird er jedoch durch die Bezirksvertretungen mit den Bezirksverordneten und die Ausschüsse, die ebenfalls die Befugnis haben, bestimmte Dinge zu entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat auszusprechen.

Warum wird separat ein Integrationsrat gewählt?

Die Mitglieder des Integrationsrats arbeiten mit dem Stadtrat und der Verwaltung zusammen und gewährleisten so eine sichere und aktive Integrationspolitik in Bonn. Sie kennen den Alltag und die Bedürfnisse der Menschen mit ausländischen Wurzeln in der Regel aus eigener Erfahrung und können diese direkt in die Arbeit für den Integrationsrat einbringen, so die Stadt.

Warum darf man schon ab 16 Jahren wählen und nicht erst ab 18?

Ein Hauptargument für ein Wahlrecht ab 16 Jahren ist, dass sich Jugendliche stärker für Politik interessieren und sich früh an demokratischen Prozessen beteiligen sollen. Gerade auf kommunaler Ebene werden viele Entscheidungen gefällt, die auch junge Menschen betreffen. Je mehr von ihnen wählen gehen, desto mehr sind die Politiker gezwungen, sich auch an ihren Interessen zu orientieren. Außerdem haben viele junge Menschen mit 16 Jahren bereits ein großes Interesse an Politik und Gesellschaft. Das Wahlrecht ab 16 gibt es in NRW seit 1999.

Wie viele Stimmzettel muss ich ausfüllen?

Das ist abhängig von der Wahlberechtigung, so die Stadt. Maximal können Wahlberechtigte an vier Wahlen teilnehmen: Europawahl, Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretung und Wahl des Integrationsrates. Für jede der genannten Wahlen gibt es einen eigenen Stimmzettel mit einer Stimme.

Wie kam es dazu, dass der Bonner Stadtrat in der jetzigen Periode aus 80 Mitgliedern besteht, obwohl es eigentlich nur 66 sein sollten?

In den Rat werden 33 Mitglieder in 33 Kommunalwahlbezirken mit einfacher Mehrheit direkt gewählt. Die Zusammensetzung des Rates ist vom Stimmenergebnis aller Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelkandidaten abhängig. Erhält eine Partei mehr direkt gewonnene Sitze, als ihr nach dem Gesamtergebnis zustehen würde, werden zur Wiederherstellung der Sitzverteilung nach dem Gesamtergebnis Ausgleichsmandate für die anderen Parteien berechnet, die aus den Reservelisten der Parteien oder Wählergemeinschaften besetzt werden. Bei der vergangenen Kommunalwahl konnte die CDU 26 Kommunalwahlbezirke direkt für sich entscheiden, nach der Stimmenverteilung wären 22 Sitze auf die CDU entfallen. Die Neuberechnung führte dann insgesamt zu 14 Überhangmandaten, heißt es bei der Verwaltung.

Wie verläuft die Auszählung der Stimmen?

Jeder Wahlvorstand im Wahllokal zählt am Sonntagabend nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr die Stimmzettel in der Reihenfolge: Europawahl, Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretungen. Er gibt die Ergebnisse an die Zentrale durch. Die Stimmzettel der Integrationsratswahl werden am Montagnachmittag ausgezählt.

Was geschieht, wenn während der nächsten sechs Jahre jemand den Rat oder die Bezirksvertretung verlässt?

Freiwerdende Sitze werden in der Reihenfolge der von den Parteien aufgestellten Reservelisten besetzt. Sind in der Reserveliste keine Kandidaten mehr vorhanden, bleibt der Sitz dann unbesetzt.

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