Urteil am Bonner Landgericht Flüchtling setzte eigene Unterkunft in Brand

Bonn/Mechernich · Das Bonner Landgericht hat einen 31-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung und anderen Delikten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Eine Abschiebung des Mannes ist nicht möglich.

Bis zum Schluss hatte der Mann auf der Anklagebank beteuert, dass er nicht der Brandstifter war. Aber die Richter der 1. Großen Strafkammer waren sich nach elf Verhandlungstagen sicher, das der 31-Jährige am frühen Morgen des 25. Juli 2016 im Dachstuhl einer Flüchtlingsunterkunft in Mechernich Strempt (Kreis Euskirchen) ein Stück Papier entzündet und das entflammte Material auf ein Sofa geworfen hatte. Hierdurch fing der Dachstuhl des Mehrfamilienhauses Feuer und brannte vollständig aus.

Die vier Bewohner, die sich in der Brandnacht dort aufhielten, konnten sich noch rechtzeitig retten; das Haus ist durch Feuer und Löscharbeiten nicht mehr bewohnbar; der Schaden wird von der Gemeinde auf 280 000 Euro geschätzt.

Zu fünf Jahren Haft hat das Bonner Landgericht den Flüchtling - mutmaßlich aus Ägypten - wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Der 31-jährige Angeklagte hatte sich nicht nur in zahlreiche Widersprüche verwickelt, sondern war bei der Tat beobachtet worden. Ein Obdachloser, der an dem Morgen im Dachstuhl seine Wäsche aufhängen wollte, hatte gesehen, wie der 31-Jährige das Sofa mit dem Papier in Brand gesetzt hatte. Zunächst war der polizeibekannte Zeuge selber in dringenden Verdacht geraten, der Brandstifter gewesen zu sein. Erst zwei Monate später wurde der Angeklagte festgenommen, seit Mitte September 2016 saß er in der Untersuchungshaft.

Verurteilt wegen weiterer Verbrechen

Die Brandstiftung war bislang seine schwerste Tat. Bereits seit seinem Aufenthalt im Kreis Mechernich Anfang 2015 war der Flüchtling permanent kriminell unterwegs gewesen. Laut Urteil hatte er wiederholt Bahnschaffner im Regionalzug zwischen Mechernich und Euskirchen beleidigt und sie auch mit dem Tod bedroht. In einem weiteren Fall hatte er einem Mitflüchtling mit Messer bedroht und ihm 100 Euro abgenommen. Verurteilt wurde er schließlich auch wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er mit einer Kaffeetasse nach einem Kioskbesitzer in Euskirchen geworfen hatte. Da der Angeklagte nicht genügend Geld hatte, hatte er sich geweigert, ihm eine Packung Zigaretten zu geben. Dem Kioskbesitzer riss die Tasse ein Stück Ohr weg, das genäht werden musste.

Bereits vor der Brandstiftung hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den abgelehnten Asylbewerber aufgefordert, auszureisen. In der Befragung hatten die Beamten ebenfalls festgestellt, dass er kein Syrer sein kann - wie er selber immer wieder behauptet hat -, da er sich in seinem angeblichen Herkunftsland überhaupt nicht auskennt. Da er jedoch keinen gültigen Pass besitzt, gibt es derzeit keine Möglichkeit, ihn abzuschieben.

„Ich liebe Deutschland“, hatte der Angeklagte im letzten Wort beteuert. Der Kammervorsitzende Hinrich de Vries jedoch konterte, ob er sich vorstellen könne, dass Deutschland ihn nicht liebe. Auch das Verwirrspiel mit den Identitäten sei absichtlich vom ihm inszeniert, so de Vries im Urteil, um sich vor der Abschiebung zu schützen.

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