Urteil am Bonner Landgericht Familienvater würgt seine Ehefrau und erhält Haftstrafe

Bonn · Das Landgericht verurteilt einen Bonner wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehr als drei Jahren Haft. Der Mann wurde für schuldig befunden, seine Frau gewürgt und mit der Faust auf sie eingeschlagen zu haben.

 Zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Bonner verurteilt.

Zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Bonner verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Vorsitzende Richter machte aus seinem Unmut keinen Hehl: „Gewalt gegen Frauen ist das Allerletzte“, sagte Klaus Reinhoff in seiner Urteilsbegründung, nachdem er am Montag einen 44-jährigen Familienvater aus Bonn wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Der Mann wurde für schuldig befunden, am 20. Mai vergangenen Jahres seine Frau nach einem Streit gewürgt und anschließend mit der Faust auf sie eingeschlagen zu haben. Das Opfer erlitt neben Würgemalen und Hämatomen einen Nasenhöhlenbruch und musste einige Tage in einem Krankenhaus stationär behandelt werden.

Die Anklage hatte noch auf versuchten Totschlag gelautet. Ein Vorwurf, der sich im Laufe des Verfahrens allerdings nicht halten ließ: Auch die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer schließlich eine Haft von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Der Richter zeigte sich zwar überzeugt, dass der Verurteilte seine Frau umbringen wollte, als er die Hände um ihren Hals schloss. Jedoch habe er wieder von ihr abgelassen, als ihr die Luft wegblieb, und damit sei er strafbefreiend von seinem ursprünglichen Vorsatz zurückgetreten. Was blieb war eine schwere Körperverletzung. Der Argumentation des Täters, er habe seine Ehe retten wollen und nicht seine Ehre, folgte die Kammer nicht. Vielmehr kritisierte Reinhoff die Einstellung des Mannes zu Frauen mit deutlichen Worten: „Welcher Mann, der eine Frau liebt, schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht“, fragte er den Verurteilten rhetorisch. Leider habe sich seine Kammer in der näheren Vergangenheit mehrfach mit ähnlich gelagerten Argumentationsstrukturen auseinandersetzen müssen. Entsprechend würdigte der Kammervorsitzende das Verhalten der Ehefrau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin aufgetreten war.

Die erste Anzeige nahm die Ehefrau wieder zurück

Das Problem sei nämlich, dass viele Frauen sich nicht trauten, Gewalt ihrer Partner gegen sie zur Anzeige zu bringen. Aber nur wenn die Opfer sich wehrten, könne ein Bewusstseinswandel eintreten, so Reinhoff. So war auch der nun verurteilten Tat ein weiterer Fall von häuslicher Gewalt vorausgegangen. Damals hatte die Ehefrau eine erste Anzeige wieder zurückgenommen. Offenbar setzte der Verurteilte alles daran, dass seine Untaten in der Familie blieben: Auch an jenem Maiabend habe er verhindern wollen, dass der hinzugekommene gemeinsame 16-jährige Sohn einen Krankenwagen rief.

„Der Sohn wollte Hilfe rufen, der Sohn durfte aber keine Hilfe rufen“, so der Richter. Stattdessen hatte der Täter seinen eigenen Bruder verständigt, der dann aber seinerseits schnellstens einen Krankenwagen rief. „Wenn Sie Ihre Frau nicht verletzen, brauchen Sie auch hinterher nichts unter den Tisch zu kehren“, wandte sich Reinhoff erneut direkt an den Verurteilten. In einer ruhigen Minute solle er einmal darüber nachdenken, dass sein Bruder wahrscheinlich schlimmere Konsequenzen verhindert habe. Die Verteidigung des Mannes will dennoch in Revision gehen – sie strebt eine Haftstrafe auf Bewährung an.

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