Prozess in Bonn Familienvater vergewaltigte Bonnerin an einsamem Ort

BONN · Er hatte es schon wieder getan. Schon zum zweiten Mal hat der 34-jährige Familienvater auf der Anklagebank im Internet eine Frau angelockt, sie zu einem Treffen bestellt und an einem einsamen Ort vergewaltigt. Nun muss er wieder ins Gefängnis: Die 1. Große Bonner Strafkammer verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft und zu Zahlung von 8000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer.

"Der Angeklagte ist verheiratet, er hat zwei Kinder, und er ist unbelehrbar", begann Kammervorsitzender Hinrich de Vries die Urteilsbegründung. Bis zuletzt hatte der Angeklagte geschwiegen, nachdem er nach seiner Festnahme behauptet hatte, alles sei am 8. November 2013 einvernehmlich geschehen. Das aber nahm ihm das Gericht nicht ab.

Es glaubte der jungen Frau, der die Tortur einer Vernehmung nicht erspart blieb und die sich zwei Tage lang im Zeugenstand noch einmal an ihre Todesangst und die Vergewaltigungen erinnern musste. Was die 26-jährige Bonnerin nicht ahnte, als sie sich mit der Internetbekanntschaft verabredete: Der Mann hatte sich unter falschem Namen und mit falschem Foto an sie herangemacht.

In Wahrheit war er der Mann, den sie einige Jahre zuvor schon einmal als Internetbekannten getroffen hatte. Und der ihr damals so seltsam vorgekommen war, dass sie das Treffen sofort abgebrochen hatte. Doch diesmal entkam sie ihm nicht: Als sie ihn erkannte, saß sie schon in seinem Auto, und er brauste los. Er fuhr mit ihr nach Bad Münstereifel, wo er immer tiefer in den Wald hinein fuhr.

"Es war dunkel, es war menschenleer, für das Opfer gab es kein Entkommen", sagte der Richter. Die 26-Jährige hatte Todesangst und wehrte sich nicht. "Er hat ein Gefühl dafür, wie man Frauen subtil einschüchtert", stellte de Vries fest. Erst als die junge Frau den 34-Jährigen anflehte, sie gehen zu lassen, weil es ihr schlecht gehe, fuhr er sie zu ihrem Auto zurück. Sie alarmierte die Polizei, er wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Wie sich herausstellte, war er einschlägig vorbestraft: wegen Missbrauchs einer 15-Jährigen - und Vergewaltigung einer Internetbekannten. Und der Fall wies so große Parallelen zu dem neuen Fall auf, dass das Gericht ihm seine Geschichte von der Einvernehmlichkeit erst recht nicht glaubte. Das Opfer leidet seit der Tat unter großen Ängsten und verlässt nur noch selten das Haus.

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