Stau in der Fußgängerzone Falschparker blockierte Lieferverkehr in Bonn

BONN · Nichts ging mehr am Donnerstagmorgen auf der Sternstraße in der Bonner Innenstadt. Ein Autofahrer hatte seinen Wagen so unglücklich geparkt, dass ein Lastwagen nicht vorbeikam. In der Folge war die Zufahrt für alle Anlieferer versperrt.

Gegen 10 Uhr hat sich am Donnerstagvormittag ein Lastwagen auf der Sternstraße festgefahren, der zuvor den Kaufhof beliefert hatte. Der Fahrer kam nach dem Ausladen vom Mauspfad über die Straße Dreieck und wollte Richtung Friedensplatz abbiegen. Der Fahrer eines weißen Pkw hatte seinen Wagen allerdings so abgestellt, dass der Lkw nicht daran vorbeipasste. Das führte zu einem Rückstau weiterer Fahrzeuge, der sich nach einem Augenzeugenbericht bis zum Marktplatz hinzog. Bis der Fahrer des Pkw, ebenfalls ein Zulieferer gefunden war, dauerte es eine ganze Zeit. Polizei und Stadtordnungsamt teilten mit, dass ihnen der Vorfall nicht gemeldet worden sei.

Wie von der Stadtverwaltung zu erfahren war, gab es etwa eine Stunde nach dem Vorfall einen privaten Falschparker – also keinen Anlieferer – in der Bonngasse. „Solche Fälle kommen häufiger vor“, sagte Stefanie Zießnitz aus dem Presseamt.

Anlieferung bis 12 Uhr erlaubt

Was den Lieferverkehr betrifft, gelten laut Stadt konkrete Vorschriften. Die Lieferung müsse ununterbrochen laufen. Grundsätzlich sei eine Anlieferung an den Werktagen bis 12 Uhr gestattet. Es gebe allerdings Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Briefkastenleerer und Apothekenlieferanten oder die Beschicker des Bonner Marktes. Der Kaufhof hat eine Sondergenehmigung, mit einem auch über die Hinterachse lenkbaren Laders (siehe Foto) teilweise über 12 Uhr hinaus über die Fürstenstraße hinter den Kaufhof zu fahren und über die Sternstraße wieder heraus aus der Innenstadt zu fahren. Aus Sicht der Händler laufen die Lieferverkehre in der Regel ohne größere Reibereien ab. Zu Staus käme es eher selten, teilten Karina Kröber von City-Marketing und Jannis Vassiliou vom Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen auf Anfrage mit.

Nach Auskunft der Stadt kann das Ordnungsamt für Parker in der Fußgängerzone ein Bußgeld von 30 Euro verhängen, bei Behinderung von 35 Euro. Auch Anlieferer können ihre Wagen nicht abstellen, wo sie wollen. Wenn sie falsch parken, kostet das ebenfalls. Wenn die Fahrer drei Minuten abwesend sind, schlage das mit 20 Euro zu Buche, so die Stadt.

Weniger Fahrten von Logistikern geplant

Die Verwaltung hatte von der Politik den Auftrag erhalten, mit Händlern und Logistiker darüber zu sprechen, ob ein Pilotprojekt zur emissions- und lärmfreien Anlieferung möglich wäre. Das Ergebnis eines ersten Treffens im vergangenen März war, dass eine konzentrierte Lieferung über Hauptumschlagbasen, die die Unternehmen zusammen nutzen, aus Sicht der Beteiligten nicht möglich sei. Zu vielfältig und von unterschiedlichen Interessen geleitet seien die Bedürfnisse von Logistikbetrieben, Apothekendiensten und privaten Transporten. Es gebe nicht die „eine“ Lösung.

Die Verwaltung will nun prüfen, ob sie im Rahmen des Förderprojekts Emissionsfreie Innenstadt bei der Planung von Mobilstationen Paketstationen berücksichtigen kann, damit könnten Fahrten von Logistikern einsparen. Gleiches gilt für das Andocken von Leihlastenrädern für schadstofffreien Transport.

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