Prozess in Bonn Falsch gelegte Magensonde bohrte sich in die Lunge

BONN · Es ist kein Behandlungsfehler, wenn eine Magensonde falsch gelegt wird und die Lunge durchbohrt. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor der 9. Zivilkammer, in dem ein 70-Jähriger für seine schwer kranke Frau die behandelnde Bonner Klinik auf 50.000 Euro Schmerzensgeld verklagt hat.

Denn nach Anhörung eines medizinischen Gutachters stellte das Gericht gestern fest: Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg, der Klinik ist kein Vorwurf zu machen.

Das allerdings sah und sieht Horst-Dieter Ritter völlig anders. Der Ehemann der seit 47 Jahren an Multipler Sklerose (MS) leidenden Patientin ist entsetzt über das, was seiner ohnehin schwer kranken Frau in der Klinik am 11. April 2013 widerfuhr - und was sie in den folgenden Monaten zusätzlich durchmachen musste.

Die 68-Jährige leidet infolge ihre MS-Erkrankung an schweren Lähmungserscheinungen, und als sie im Frühjahr 2013 in der Bonner Klinik auf der Intensivstation landete, wurde sie bereits künstlich beatmet und über eine Magensonde ernährt. Und weil die Sonde am 11. April verstopft war, wurde sie von einer Krankenschwester gewechselt.

Doch die Sonde landete nicht im Magen, sondern durchbohrte die Lunge und blieb zwischen Lungenwand und Brustkorb liegen. Und da landete auch die Sondennahrung. Die Patientin, die nicht sprechen konnte, war unruhig, und hatte, so ihr Mann, Luftnot. Man gab ihr Beruhigungsmittel und ernährte sie weiter.

Doch am nächsten Tag ging es ihr schlechter, sie bekam Fieber, und erst als sich im Kathederbeutel milchig trübe Flüssigkeit sammelte, wurde eine Röntgenaufnahme gemacht und die Fehllage der Sonde entdeckt. Die 68-Jährige wurde in die Uniklinik verlegt, wo ihr in einer Notoperation das zerstörte Lungengewebe entfernt wurde. Für den Ehemann und auch die Tochter, eine Ärztin, steht fest: Hier liegt ein schwerer Behandlungsfehler vor.

Das aber findet der medizinische Sachverständiger nicht und hat auf alle Fragen des Gerichts die immer selbe Antwort: Die Behandlung auch dieser schwer kranken Patientin entsprach den Standardregeln. Und Standard sei: Schwestern könnten die Sonde legen, trotz des anschließend gehörten Blubberns müsse nicht weiter kontrolliert werden, denn das könne auch vom Magen kommen.

Ein Sondenwechsel müsse auch nicht in den Unterlagen dokumentiert werden, wie der 70-Jährige monierte. Und, so der Gutachter: Einen solchen Fall habe er in 35 Jahren noch nie erlebt: "Das ist eine Rarität." Und mit der könne niemand rechnen.

Schließlich teilte der Kammervorsitzende Eugen Schwill mit: "Wir gehen nicht von einem vorwerfbaren Behandlungsfehler, sondern einem schicksalhaften Geschehen aus." So hatte es auch der Gutachter genannt.

Dennoch, so Schwill, bestehe für die Klinik bei oberen Instanzen ein Prozessrisiko. Und deshalb rate er der Klinik zur Kulanzzahlung von circa 10.000 Euro. Das aber lehnten deren Vertreter rigoros ab, auch wenn sich der Chefarzt an den Ehemann wandte: "Es tut mir sehr leid, was Ihrer Frau passiert ist." Ritter will nun in Berufung gehen.

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