Wegen Reuterstraße und Belderberg Verhandlungen zu Fahrverboten hinter verschlossenen Türen

Bonn · Das Land NRW und die Umwelthilfe treffen sich im Januar noch einmal zu einem Vergleichstermin vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mehrere Wochen war es still um die Fahrverbote, die auf der Reuterstraße und dem Belderberg drohen.

 Gewohntes Bild auf der Reuterstraße: Autos reihen sich am Freitag in Nähe der Reuterbrücke aneinander.

Gewohntes Bild auf der Reuterstraße: Autos reihen sich am Freitag in Nähe der Reuterbrücke aneinander.

Foto: Nicolas Ottersbach

Mehrere Wochen war es still um die drohenden Fahrverbote auf Reuterstraße und Belderberg, jetzt ist zumindest ein Termin bekannt, an dem die Verhandlungen weitergehen sollen. Für den 14. Januar 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster zu Vergleichsverhandlungen eingeladen. Dann können die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Land Nordrhein-Westfalen noch einmal ihre Argumente tauschen - und möglicherweise zu einem Vergleich finden.

Land und DUH hätten am Donnerstag "ernsthafte, zielführende Vergleichsverhandlungen" zu den Luftreinhalteplänen in zwölf nordrhein-westfälischen Städten, darunter auch Bonn, vereinbart, hieß es am Freitag beim Oberverwaltungsgericht. So hätten beide Parteien in einem Erörterungstermin in Münster beide "übereinstimmend das gemeinsame Ziel betont", baldmöglichst flächendeckend eine Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreichen zu wollen.

Land NRW legte Berufung gegen Fahrverbote ein

Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Köln vor fast einem Jahr bestimmt, dass vom Belderberg Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benzinautos der Klassen Euro 1 bis 3 verbannt werden. Auf der Reuterstraße umfasst das erstinstanzlich verhängte Fahrverbot Dieselfahrzeuge mit Motoren bis Euro 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Gegen den Richterspruch hatte das Land NRW Berufung eingelegt, über die eigentlich längst hätte verhandelt werden sollen.

Doch kurz vor dem geplanten Termin hatte das Land im Sommer den neuen Luftreinhalteplan für Bonn zum Abschluss gebracht. Und den wollten sich die Juristen vor ihrem mutmaßlich letztinstanzlichen Urteil erst ansehen. Denn andernfalls hätten sie über einen Luftreinhalteplan entschieden, der kurz darauf überholt ist.

Unklar bleibt Umsetzung eines Vergleichs

Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts bestehen durchaus Chancen, einen Vergleich zwischen der Landesregierung und der Umwelthilfe erzielen zu können. "Bei einem echten Vergleich könnte der Rechtsstreit ohne ein Urteil beendet werden", erklärte eine Sprecherin.

Unklar bleibt indes, wie man sich einen solchen Vergleich vorstellen soll, zumal die Deutsche Umwelthilfe in öffentlichen Erklärungen ihre Forderung nach Fahrverboten regelmäßig erneuert. Von einem Verzicht auf diese ultima ratio war von ihr bislang nichts zu hören. Die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte, zu deren Einhaltung sich alle Verfahrensbeteiligte bekennen, dürfte somit letztlich die "sauberste" Lösung bleiben.

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