Trunkenheit im Straßenverkehr Fahrradfahrer in Bonn mit 1,9 Promille erwischt

Bonn · Polizeibeamte haben einen betrunkenen Radfahrer in der Bonner Weststadt mit 1,9 Promille gestoppt. Der 26-jährige soll wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen sein.

Am Freitag hat die Polizei in der Bonner Weststadt einen 26-jährigen Fahrradfahrer mit 1,9 Promille aus dem Verkehr gezogen. Der Mann war der Streifenwagenbesatzung um 1.20 Uhr auf der Endenicher Straße wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. In der Jonas-Cahn-Straße wurde der Mann schließlich angehalten.

Nach Angaben der Polizei ergab ein erster Atem-Alkoholtest bei dem 26-Jährigen einen Wert von rund 1,9 Promille. Die Beamten forderten den Mann auf, sie zur Wache in der Innenstadt zu begleiten. Dort entnahm ein Arzt dem Mann eine Blutprobe. Auf den jungen Radfahrer kommt nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist.

Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

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