WCCB-Skandal Experte: Kosten stehen Klage gegen Dieckmann nicht im Weg

BONN · Wie sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Bärbel Dieckmann im WCCB-Skandal? Der Zivilrechtsexperte Detlev Bayer spricht im GA-Interview über rechtliche Möglichkeiten.

Detlev Bayer, der frühere Direktor des Bonner Amtsgerichts, ist ausgewiesener Experte im Zivilrecht. Der GA sprach mit ihm über mögliche Schadensersatzklagen nach dem WCCB-Skandal.

Bayer: Ich möchte mich zu inhaltlichen Erfolgsaussichten einer Klage nicht abschließend äußern, aber so viel dürfte feststehen: Nachdem das Landgericht Bonn in dem mittlerweile rechtskräftigen Schadensersatzverfahren der Stadt gegen den früheren Investor Kim erkannt hat, es sei nicht davon auszugehen, dass die vertretungsberechtigten Organe der Stadt keine Kenntnisse von der mangelnden Finanzkraft des Investors hatten, spricht einiges für eine erfolgversprechende Schadensersatzklage. Auch gegen Frau Dieckmann, die dieses Wissen dem Stadtparlament vorenthalten hatte und dieses zur Annahme einer in Form einer Nebenabrede verkleideten Bürgschaft mit ihren verheerenden finanziellen Folgen veranlasst hat. Dies scheint auch Frau Dieckmann erkannt zu haben, wenn sie nicht mehr so sehr auf ihr fehlendes zivilrechtliches Verschulden pocht, sondern ihr finanzielles Unvermögen zur Schadenswiedergutmachung betont.

Würden Sie zur Klage raten?

Bayer: Das ist eine politische Entscheidung. Es ist nicht meine Aufgabe, dem Stadtrat Ratschläge zu erteilen.

Ist das finanzielle Prozessrisiko der Stadt vielleicht zu hoch?

Bayer: Dieser Ansicht möchte ich entschieden widersprechen. Hier wird verkannt, dass die Stadt die Möglichkeit hätte, im Wege einer Teilklage ihre Forderung auf beispielsweise 500.000 Euro zu beschränken, was das Kostenrisiko entscheidend verringern würde. Zwar hätten die eventuell Beklagten die Möglichkeit, im Wege der Widerklage auf Feststellung zu klagen, dass der Stadt keine Schadensersatzansprüche zustünden, was den Streitwert wieder auf mehrere Millionen hochtreiben würde. Eine solche Widerklage dürfte aber unwahrscheinlich sein. Denn auch die Beklagten dürften kein Interesse haben, das Kostenrisiko in dieser Weise zu erhöhen.

Wie stark könnte dieser Weg denn die Prozesskosten für die Stadt reduzieren?

Bayer: Bei einer Klage auf Zahlung von beispielsweise 500.000 Euro betragen die Kosten für einen Anwalt etwa 9500 Euro, während es bei einer Klage auf 20 Millionen Euro rund 190.000 Euro sind. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass jedenfalls Kostengründe einer Schadensersatzklage auch gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn nicht entgegenstehen.

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