Bonner Bauskandal Ex-Manager Naujoks bestreitet WCCB-Schaden

Bonn · Das juristische Nachspiel des WCCB-Bauskandals geht in seine mutmaßlich letzte Runde: Am Freitag sind zwei der fünf Stadtbediensteten vor dem Bonner Arbeitsgericht erschienen, die von der Stadt auf Schadensersatz verklagt worden sind. Beide Gütetermine endeten ohne Einigung.

Von Friedhelm Naujoks (66), dem früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), verlangt die Stadt 500.000 Euro. Sie wirft ihm Fehler beim Projektcontrolling des World Conference Centers Bonn (WCCB) vor. Er habe dem windigen Investor Man-Ki Kim 2007 den Einsatz von mehr als zehn Millionen Euro Eigenkapital und Eigenleistungen testiert, obwohl es laut Rechnungsprüfungsamt (RPA) nur 2,5 Millionen Euro gewesen seien. Auf dieser Grundlage habe die Sparkasse Köln-Bonn die Baukredite ausgezahlt. Außerdem soll Naujoks Rechnungen freigeben haben, denen keine oder zu geringe Leistungen gegenüberstanden. Auch die Verwendung von Landeszuschüssen soll nicht ordnungsgemäß überprüft worden sein.

Vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichtes schwieg Naujoks am Freitag. Der aus dem Ruhrpott, mit dem sich die Stadt nach mehreren Kündigungsversuchen 2015 auf eine Abfindung geeinigt hatte, ließ aber seinen Anwalt alle Vorwürfe zurückweisen. Naujoks habe seine Pflichten voll erfüllt, sagte Anwalt Thorsten Leisbrock. Laut Controllingvertrag mit der Sparkasse hätten Naujoks und seine Mitarbeiter nur Plausibilitätskontrollen und keine Einzelfallprüfungen durchführen müssen. Leisbrock bezweifelte, dass der Stadt überhaupt ein Schaden entstanden sei. „Sie ist heute Eigentümerin des WCCB und hat für das Projekt Fördermittel von rund 100 Millionen Euro erhalten“, sagte Leisbrock. Der Anwalt der Kommune konterte, diese Behauptung sei reichlich „gewagt“ (siehe „72 Millionen Euro für die Sparkasse“).

In einem zweiten Verfahren bestritt ein Ex-Abteilungsleiter der Stadtverwaltung am Freitag ebenfalls jedes Versagen beim WCCB-Controlling. Die Stadt hat den 69-jährigen Ruheständler auf 250.000 Euro verklagt. Er habe für die Testate lediglich die Zahlen auf Plausibilität geprüft, die ihm die Projektgruppe um den damaligen Stadtdirektor Arno Hübner geliefert habe, betonte der Mann. „Maßgebliche Unterlagen“ hätten ihm nicht vorgelegen, und er habe auch nie gesehen, von welchem Konto welche Leistungen bezahlt worden seien. Von seinem früheren Dienstherren zeigte sich der 69-Jährige enttäuscht. Er sei von der Stadt vor der Klage zu den Vorwürfen nicht angehört worden.

„Ich kann verstehen, dass Sie das belastet“, sagte der Vorsitzende Richter Wilfried Löhr-Steinhaus und regte einen Vergleich an. Über die Summe von 25.000 Euro, die der Richter ohne Bewertung der Prozessaussichten in den Raum stellte, denken nun beide Seiten nach. Wie bei Naujoks setzte das Gericht einen Kammertermin im Herbst an. Löhr-Steinhaus riet dem Ex-Abteilungsleiter, sich einen Anwalt zu nehmen – bisher hatte der Rentner darauf verzichtet. Ein WCCB-Strafverfahren gegen ihn war 2015 gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden; Naujoks musste 15.000 Euro zahlen.

Am Arbeitsgericht läuft eine weitere Klage gegen einen noch aktiven SGB-Mitarbeiter. Die Klagen gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und Ex-Stadtdirektor Hübner sind am Verwaltungsgericht Köln anhängig, das für Beamte zuständig ist. Termine wird es dort wahrscheinlich erst 2019 geben. Die Stadt fordert sowohl von Hübner als auch Dieckmann je eine Million Euro.

Die Komba-Gewerkschaft kritisiert die Klagen. „Kollegen, die politische Aufträge erfüllt haben, zivilrechtlich an den Pranger zu stellen, ist nicht zielführend“, erklärte der Bonner Vorsitzende Christoph Busch, der auch Vorsitzender des städtischen Personalrates ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Fassungslos
Kommentar zu den Hassmails in Bonn, Köln und DüsseldorfFassungslos