Landgericht Bonn Ex-Freundin verletzt - Anwalt erhält Bewährung

BONN · Was der 44-jährige Rechtsanwalt auf der Anklagebank seiner Ex-Freundin mit einer Gewaltattacke am 10. Juli 2010 antat, hat die 34-Jährige nicht nur körperlich, sondern auch seelisch nachhaltig geschädigt. Am Donnerstag saß der Jurist für diese Tat noch einmal vor dem Landgericht, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil von zweieinhalb Jahren Gefängnis als zu hart aufgehoben hatte.

Die erste Instanz, so der BGH, habe nicht genügend berücksichtigt, dass eine Strafe ohne Bewährung mit einem wahrscheinlichen Entzug der Anwaltszulassung dem Mann die Existenzgrundlage entziehen würde.

So ging es gestern vor der Ersten Großen Strafkammer nur um die Strafhöhe. Denn dass der 44-jährige eine gefährliche Körperverletzung begangen hatte, stellte auch der BGH fest. An jenem Tag hatte er seine Ex-Freundin zufällig in einer Kneipe beim WM-Fußballgucken getroffen. Die beiden hatten eine schwierige Beziehung hinter sich, und sie wollte das Hin und Her hinter sich lassen und ins Ausland ziehen.

Mit reichlich Bier intus folgte der Anwalt der Frau schließlich zu deren nebenan gelegenem Elternhaus, und als sie ein Gespräch ablehnte, passierte es: Im Windfang des Eingangs zertrümmerte er ihr die Nase, schlug ihren Kopf gegen die Wand und würgte sie. Als Zeugen sich einschalteten, ging er weg.

Sein Opfer musste mehrfach operiert werden, erlitt eine Gehirnerschütterung und Hämatome. Bevor er unter versuchten Totschlagsverdachts in U-Haft kam, wurde er vom Vater des Opfers attackiert. Nach vier Wochen wurde er haftverschont mit der Auflage, an das Opfer 7500 Euro zu zahlen, Bonn zu verlassen und eine Therapie zu machen. Er zahlte, gab seine Kanzlei auf und zog nach Düsseldorf.

Weil sein erster Prozess vor dem Bonner Schwurgericht wegen Erkrankung eines Schöffen platzte, wurde er erst 2013 verurteilt, jedoch "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren. Gestern hatte er mehr Glück. In Übereinstimmung mit Staatsanwalt und Verteidiger verurteilte ihn das Gericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und erlegte ihm die Zahlung von 3000 Euro an das Opfer auf.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das lange Verfahren, die U-Haft, seine Alkoholisierung bei der Spontantat und die Existenzbedrohung durch eine Gefängnisstrafe. Auch berücksichtigte das Gericht sechs Monate U-Haft, die der Jurist 2013 durch falsche Missbrauchsvorwürfe eines Jungen erlitten hatte.

Opferanwältin Gudrun Roth erklärte, die 34-Jährige sei immer noch in Therapie und könne ihr Elternhaus, wo alles passierte, nicht mehr betreten. Aber, so die Anwältin: "Sie will mit der Sache endlich abschließen." Dem Anwalt droht nun noch ein Verfahren vor der Anwaltskammer.

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