Gericht in Bonn Euro-Schein als Postkarte verschickt

Bonn · Ist das nun Kunst? Der Berliner Künstler Sebastian Siechold will jedenfalls sein Werk zurück haben und verklagt die Post auf Herausgabe.

 Die von Siechold verschickte Geld-Postkarte.

Die von Siechold verschickte Geld-Postkarte.

Foto: Privat

Die Frage, was Geld ist, treibt den Berliner Künstler Sebastian Siechold schon lange um. Um Antworten zu finden, verfremdet der streitbare Künstler unter anderem Geldscheine, verschickt sie als Postkarten und testet, was auf dem Postweg mit seinem Eigentum passiert.

So auch 2008: Er tippte mit einer alten Schreibmaschine den § 903 des BGB (zur Frage, was Eigentum ist) auf den Schein, klebte ihn auf einen Karton, adressierte diese Geld-Postkarte an sich selbst, frankiert mit 4,40 Euro. Die Sendung jedoch kam nie bei Siechold an. Die Post kassierte die Kunstkarte: „Das ist ein Geldschein“, so der Konzern, und der dürfe nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nicht befördert werden. Der 34-Jährige erhielt einen Verrechnungsscheck über zehn Euro.

Der Fall landete jetzt vor dem Bonner Amts- und schließlich vor dem Landgericht: Siechold wollte die Deutsche Post mit Sitz in Bonn auf Herausgabe seines Kunstwerks sowie 147,56 Euro Rechtsanwaltskosten verklagen und beantragte Prozesskostenhilfe. Falls der zur Postkarte mutierte Geldschein nicht mehr existieren sollte, forderte er 1000 Euro Schadensersatz. Denn die Karte sei fraglos sein Eigentum, so der Künstler.

„Durch seine Umgestaltung, so der Kläger, hätte der Geldschein seine Funktion als Zahlungsmittel verloren. Er sei eindeutig eine Postkarte, die auch korrekt hätte versendet werden müssen. Im Übrigen sei die von der Post einbehaltene Sendung ein Kunstwerk, für das vor allem Sammler von Geldkunst mindestens 250 Euro hinblättern würden. Ob Geldschein oder Kunst, die Post verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass für Postkarten grundsätzlich nicht gehaftet werde. Auch das sei in ihren Geschäftsbedingungen geregelt.

Auch die Bonner Richter mussten sich in zwei Instanzen nicht lange mit der Frage beschäftigen, ob die Postkarte Geld oder Kunst ist, da die Klage fast sieben Jahre zu spät eingereicht worden und damit schlichtweg verjährt sei. Denn für Briefbeförderungsverträge, so heißt es in der Entscheidung der 5. Zivilkammer, ist das Handelsgesetzbuch (HGB) zuständig, und das hat eigene Verjährungsvorschriften. Demnach beträgt die gerade mal ein Jahr.

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