Auswirkungen des Elektromobilitätsgesetzes Erste E-Kennzeichen in Bonn unterwegs

Bonn · Elektroautos attraktiver machen – das hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Klimapolitik als Ziel gesetzt. Bis 2020 sollen eine Million E-Autos auf Deutschlands Straßen rollen. Helfen soll dabei das im Juni 2015 verabschiedete Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG. Für Elektrofahrzeuge können spezielle E-Kennzeichen beantragt werden. Auch in Bonn.

Die Fahrer sollen davon profitieren: Künftig sollen E-Autos Busspuren nutzen oder ohne Gebühren parken dürfen. Diese Privilegien bestimmen die Städte und Kommunen selbst.

Bei dem Sonderkennzeichen zeigt ein „E“ am Ende an, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Auch Bonner Fahrzeughalter können das Kennzeichen nutzen. Wer ein Batterieelektro-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeug fährt, kann das Nummernschild bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

Für letztere Fahrzeuge gilt die Regel aber nur, wenn sie maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine Mindestreichweite von 30 Kilometern bei reinem Elektrobetrieb haben. Ab 1. Januar 2018 müssen es dann 40 Kilometer sein. Die Kosten für die Zulassung unterscheiden sich nicht von einem herkömmlichen Kennzeichen.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Stadtverwaltung 335 Elektrofahrzeuge in Bonn zugelassen, 15 davon unter dem Sonderkennzeichen. Insgesamt sind auf den Bonner Straßen 808 Elektroautos unterwegs. Mittlerweile haben schon 18 Fahrzeuge ein E-Kennzeichen.

Vorteile für die Inhaber gibt es in Bonn bislang aber nicht. „Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer entsprechenden Ratsvorlage, um elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes Sonderrechte im Straßenverkehr einzuräumen“, sagte Markus Schmitz vom Presseamt der Stadt Bonn.

Neben der Stadt versuchen auch die Stadtwerke Bonn, Elektroautos attraktiver zu machen. Sie bieten ihren Kunden Umweltprämien in Höhe von bis zu 500 Euro für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs an.

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