QR-Codes für den Friedhof Erst scannen, dann trauern

BONN · Im Alltag haben sie längst Einzug gehalten: Die kleinen Vierecke mit den schwarz-weißen Pixelmustern. Per Smartphone-App einlesen, schon öffnet sich das aktuelle Ticket für die Bahnfahrt, das Rezept des Fernsehkochs oder die Aufbauanleitung für den neuen Gartenpavillon.

 High-Tech auf dem Grabstein: QR-Codes auf einem Stein, die per Smartphone einzulesen sind, könnten auch auf dem Poppelsdorfer Friedhof angebracht werden.

High-Tech auf dem Grabstein: QR-Codes auf einem Stein, die per Smartphone einzulesen sind, könnten auch auf dem Poppelsdorfer Friedhof angebracht werden.

Foto: Volker Lannert

Keine Frage, mit den QR-Codes (englisch für Quick Response, "schnelle Antwort") hat man im Handumdrehen Zugriff auf Detailinformationen oder wichtige Belege.

Doch die quadratischen Markierungen machen mittlerweile auch vor Friedhofsmauern nicht mehr Halt. Denn selbst an Grabsteinen oder Gedenkstelen könnten die Pepita-Plaketten in Zukunft heften. Für die "Trauer 2.0" ist allerdings eine Änderung der Friedhofssatzung notwendig. Was in Berlin, Köln oder Frankfurt bereits normal ist, könnte auch in Bonn möglich werden. Neben Grießkanne, frischen Blumen und einem Grablicht gehört dann das Handy mit der entsprechenden App beim Besuch des Friedhofs in die Tasche. Erst scannen, dann trauern.

Mit einem entsprechenden Satzungsentwurf folgt die Stadt Bonn einer Empfehlung des Deutschen Städtetages. "Auch wir würden gerne Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, ihrer Trauer auf diese Weise Ausdruck zu verleihen", sagt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Über den digitalen Datenverweis erhält der Friedhofsbesucher weitere Informationen über den Verstorbenen, über einen Link könnte auch eine entsprechende Internetseite aufgerufen werden. Durch die Verbindung von digitalem Gedenken mit der uralten Tradition von Grabsteinen bekommt die Trauerkultur dann eine neue Dimension.

Aber genau daran reibt sich die SPD. Zwar bewertet sie den Vorstoß eigentlich als eine "tolle Sache", doch bevor die Sozialdemokraten der "online Trauer" zustimmen, müssen noch einige Fragen geklärt werden. Ralf Laubenthal hat das Thema jetzt in die SPD-Stadtratsfraktion gebracht. "Bevor wir einer entsprechenden Satzungsänderung zustimmen, brauchen wir mehr Informationen." So ist für den Beueler die Sicherheit ein großes Thema.

"Wie soll der QR-Code vor Manipulation geschützt werden? Wie kann sichergestellt sein, dass ich nicht auf eine kostenpflichtige Seite verlinkt werde und plötzlich hohe Rechnungen bekomme? Wie sieht es mit einem Schutz vor Viren aus?", möchte Laubenthal wissen und ist noch nicht am Ende: "Wie wird sichergestellt, dass die Plaketten unseren Gestaltungsvorgaben entsprechen?"

Zudem würde man neues juristisches Terrain betreten. "Wer entscheidet darüber, welche Informationen jeder abrufen kann? Der Verstorbene zu Lebzeiten oder die Hinterbliebenen?", fragt der Politiker. Die Haltung der Stadt ist laut Hoffmann in diesem Punkt eindeutig: "Die Grabnutzungsberechtigten bleiben dauerhaft verantwortlich für die Inhalte der Gedenkseiten."

Offen steht Stadtdechant Monsignore Wilfried Schumacher der Sache gegenüber. "So, wie Internet und die sozialen Medien zum Leben vieler Menschen gehören, ist es zu begrüßen, dass sie Bestandteil der Trauerkultur werden können. Wenn es keine Hightech-Show auf den Friedhöfen wird und im Internet ein dauerhaft respektvoller Umgang gewährleistet ist, kann dies eine zeitgemäße Form sein, damit der Verstorbene nicht anonym und namenlos wird."

Günter Floßdorf, Steinmetz am Friedhof "Kottenforst" in Ückesdorf, wird diesen Trend jedoch nicht mitmachen. "Wer geht denn mit dem Handy auf den Friedhof? Ich werde jedenfalls keine QR-Codes in Grabsteine gravieren", erklärt er. Zudem könne man die einzelnen Pixel nur in einen Stein mit polierter Oberfläche setzen. "Sobald das Material Maserungen und Farbfacetten hat oder sich Moos abgesetzt hat, ist der Code nicht mehr eindeutig zu lesen", sagt er. Auch die Frage des Urheberrechts ist für den Steinmetz nicht eindeutig. "Ich werde so etwas jedenfalls nicht anbieten."

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