Bonner Landgericht Erbstreit um 17 Kilo Gold

BONN · Jahrzehntelang hat eine Bonnerin von ihren Ersparnissen Gold gekauft und so einen ordentlichen Notgroschen zusammen bekommen: 17 Kilogramm des wertvollen Edelmetalls hatte sie im Laufe der Zeit erworben. Nach ihrem Tod war das Gold allerdings der Auslöser für einen erbitterten Streit unter den Erben, der jetzt gleich zwei Mal das Bonner Landgericht beschäftigte.

 Bei dem Erbstreit geht es um 17 Kilo Gold. Symbolfoto: dpa

Bei dem Erbstreit geht es um 17 Kilo Gold. Symbolfoto: dpa

Noch zu ihren Lebzeiten hatte die Frau das Gold gleichmäßig unter ihrem Ehemann und den drei Kindern aufgeteilt. Nach dem Tod der Bonnerin kam es jedoch zum Zerwürfnis zwischen dem Vater und seinen beiden Töchtern. Offenbar hatte der Naturwissenschaftler auf großem Fuß gelebt und seinen Goldanteil schnell aufgebraucht.

Daraufhin verlangte er das Gold, das seine Kinder bekommen hatten. Doch die Töchter lehnten ab, und so lebte der Vater bis zu seinem Tod im Oktober 2013 mit den Töchtern im Streit. Was die Situation weiter zugespitzt haben dürfte: Der Vater ehelichte nur vier Monate nach dem Tod seiner Frau die wesentlich jüngere langjährige Haushälterin.

Kurz nach dem Tod des 87-Jährigen entdeckten die Töchter, dass aus dem Haus der Eltern Gegenstände entfernt worden waren - und dies, obwohl die Eltern das Interieur wie Gemälde, Porzellan, Silberbesteck und Fahrzeuge im Wert von etwa 80 000 Euro schon zu Lebzeiten den Kindern überschrieben und diese dafür teilweise Geld an die Eltern gezahlt hatten. Kurz entschlossen ließen die Töchter daraufhin die Schlösser austauschen und nahmen etliche Unterlagen mit.

Das allerdings wollte die Stiefmutter nicht hinnehmen und beantragte eine Einstweilige Verfügung auf Zutritt zum Haus. Und sie bekam Recht: Das Landgericht entschied, dass das Austauschen der Schlösser "verbotene Eigenmacht" war.

Nach dieser Entscheidung zogen die ausgebooteten Töchter ihrerseits vor Gericht und beantragten ebenfalls eine Einstweilige Verfügung - unter anderem auf die Herausgabe des Inventars und die Anordnung einer Durchsuchung der Wohnung der Stiefmutter und der Garage ihres Bruders.

Dieser hatte sich anscheinend mit der ehemaligen Haushälterin auf die Seite des Vaters geschlagen. In den Unterlagen des Verstorbenen hatten die Töchter eine regelrechte Regieanweisung gefunden, die an die neue Frau und den Sohn gerichtet war. Darin beauftragte der Vater sie, das Inventar im Falle seines Todes heimlich beiseite zu schaffen. Zudem sollten die Töchter frühestens einen Tag nach seinem Ableben über seinen Tod informiert werden.

Sämtliche vorausgegangenen Testamente und Kaufverträge wollte der 87-Jährige nicht mehr anerkennen. Doch damit kam er nicht durch: Das Gericht ordnete nun an, dass das entfernte Inventar herausgegeben werden muss. Auch muss die neue Ehefrau des Verstorbenen eine Hausdurchsuchung dulden.

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