Beilattacke auf die Ehefrau "Er wollte sein Opfer vernichten"

Bonn · Am Ende hat das Schwurgericht keinen Zweifel: Der Mann auf der Anklagebank wollte seine Ehefrau am 16. Mai töten, als er mit einem Küchenbeil wieder und wieder auf sie einschlug.

Die Strafkammer verurteilte den 36-jährigen zehnfachen Familienvater wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft und berücksichtigte bei der Strafe, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bei dem Mann zur Tatzeit nicht ausgeschlossen werden könne.

Es seien vor allem die Fotos vom Tatort und von den Verletzungen gewesen, die dazu beigetragen hätten, Tat und Täter zu verstehen, erklärte Kammervorsitzender Josef Janßen im Urteil. "Es sind beredte Bilder", sagte der Richter. "Wer sie sieht, weiß, was die Geschädigte durchgemacht hat." Man habe klaffende Wunden im Nacken und am Kopf, durchschlagene Knochen auch am Arm, einen abgetrennten Finger und ein "regelrechtes Massaker im Badezimmer" gesehen. Es sei ein Wunder, dass die Frau überlebt habe.

Und die Bilder, die das Gericht sich in öffentlicher Sitzung angesehen hat, zeigen Richter Janßen zufolge noch etwas: "Hier ging jemand zu Werke, der sein Opfer vernichten wollte." Aber sie belegten auch, dass der Mann sich in einem hochgradigen Affekt befand, denn, so der Richter: "Hier handelte jemand wie von Sinnen." Grund für den Angeklagten sei wohl gewesen, dass an dem Abend "das Maß seiner Demütigungen voll war". Allerdings habe er sich in diese Situation selbst hineinmanövriert.

Seine Frau hatte nämlich einen Schlussstrich gezogen: Sie ertrug es nicht mehr, dass der Mann aus dem Kosovo, mit dem sie zehn Kinder hatte, das Einkommen seit Jahren in Spielhallen trug und die Familie, die unter der Aufsicht des Jugendamtes stand, oft nichts zu essen hatte. Seine Gewalttätigkeiten führten mehrfach zu Polizeieinsätzen. Als er dann am Tatabend sah, wie sie sich fertig machte um auszugehen, passierte es: Er nahm das Küchenbeil und schlug wieder und wieder auf Nacken, Kopf und Körper seiner Frau ein, bis sie zu Boden fiel. Dann verließ er das Haus.

Zugute hielt ihm das Gericht sein anschließendes Verhalten. Wie der Richter erklärte, sei der Angeklagte auf der Straße "aufgewacht", und als ihm klar geworden sei, was er getan habe, habe er geweint, sich der Polizei gestellt und gesagt: "Legt mir Handschellen an." Gegen ihn aber, so Janßen, spreche die große Brutalität der Tat und die massiven Verletzungen, unter denen die Mutter seiner Kinder immer noch leide. Die 38-Jährige und einige der gemeinsamen Kinder hörten im Zuschauerraum zu, wie der Richter das Urteil begründete.

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