Betreuungskosten in Bonn Eltern sollen 7000 Euro nachzahlen

BONN · Paula (8) schreibt die ersten Aufsätze, erkennt auf dem Globus die Kontinente, addiert dreistellige Zahlen. Schließlich besucht sie die dritte Klasse einer Grundschule in Bonn. Doch ihre Pflegeeltern Daniela F. und Stefan W. plagen derzeit große Sorgen, wenn sie an die Kindergartenjahre der achtjährigen Paula zurückdenken.

Rund 7000 Euro musste das Paar an Elternbeiträgen an die Stadt nachzahlen. "Das ist aber noch nicht das Ende", befürchtet Daniela F. "Wir rechnen damit, dass wir noch einmal 4000 Euro auf einen Schlag überweisen müssen."

Mit drei Jahren bekam Paula einen Platz im Kindergarten. Da sie aber ein Pflegekind ist und über das Kölner Jugendamt vermittelt wurde, müssen die Eltern nicht die sonst üblichen Betreuungskosten bezahlen. "Wir haben jedes Jahr alle erforderlichen Unterlagen inklusive unserer Steuerbescheide eingereicht", erzählt die junge Mutter. Dafür bekamen die Eltern Gebührenbescheide, die Kosten von null Euro auswiesen. "Wir wussten, dass für Pflegekinder andere Richtlinien gelten und haben uns weiter keine Gedanken gemacht", erzählt sie.

Jetzt weiß die Familie, dass sie zu blauäugig war. Denn für Paula hätte sie einen normalen Bescheid bekommen müssen. Erst auf einen Antrag hin hätten sie sich dann einen Teil der Gebühren erstatten lassen können. "Da wir nichts bezahlen sollten, haben wir auch keine Rückerstattung in die Wege geleitet", sagt Daniela F.

"Jetzt sind alle Fristen abgelaufen"

Als man im Stadthaus erkannte, dass dieses Verfahren so nicht zulässig ist, forderte die zuständige Behörde den kompletten Beitrag für die vergangenen Jahre. "Jetzt sind alle Fristen abgelaufen und wir können keine Erstattung mehr beantragen." Dabei legt die junge Mutter auf eines besonders Wert.

"Wir wollen uns keine Leistungen erschleichen. Natürlich bezahlen wir unseren Beitrag. Doch wir bleiben jetzt auf den Kosten sitzen, nur weil es andere versäumt haben, uns fristgerecht zu informieren und uns falsche Bescheide zugestellt haben." Erst nachdem sich der Pflegekinderdienst eingesetzt hatte, hätten sie wenigstens einen geringen Teil erstattet bekommen.

Mittlerweile geht auch die kleine Anna, die leibliche Tochter des Paares, in den Kindergarten. "Die ganze Angelegenheit ist jetzt so verworren, dass wir immer noch nicht genau nachvollziehen können, wie hoch der Beitrag für jedes einzelne Kind für welchen Zeitraum ist", so die Pflegemutter.

"Der Rückforderungsbescheid ist für uns nicht nachvollziehbar, es gab ständig Korrekturen. Wir haben keine genaue Aufstellung erhalten, sondern eine pauschale Abrechnung." Zwar hat die Familie in der Angelegenheit ein Klageverfahren angestrengt, scheiterte jedoch vom dem Amtsgericht Köln.

"Pauschale Nachforderungen werden nie erhoben"

"Die Gründe für Beitragsnacherhebungen sind vielfältig, sie ergeben sich jedoch immer aus individuellen Sachgründen", nimmt Stadtsprecher Marc Hoffmann zu dem Vorfall Stellung. "Pauschale Nachforderungen werden nie erhoben."

Mürbe machte die Eltern auch eine andere Tatsache. "Die Stadt ließ das Geld sofort durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben. Da haben wir dann kapituliert", erzählt die Mutter weiter.

Dazu die Stadt: "Nach den Vollstreckungsvorschriften werden offene Forderungen 14 Tage nach der im Bescheid genannten Fälligkeit gemahnt. Wenn die zuvor gemahnte Forderung nach weiteren 28 Tagen (also insgesamt 42 Tagen nach Fälligkeit) immer noch nicht beglichen worden sind, wird ein Vollstreckungsauftrag erstellt, der noch am gleichen Tag dem Vollziehungsbeamten ausgehändigt wird", so Hoffmann.

Zwar ist die Rechnung jetzt erst einmal beglichen, erledigt ist für die Familie das Thema allerdings noch lange nicht. Denn zum einen versucht derzeit ein Rechtsanwalt, die verschiedenen Positionen der Nachforderung aufzuschlüsseln. "Zum anderen begegnet uns das Thema Elternbeiträge auch bei den OGS-Kosten für unsere Mädchen", weiß Daniela F. schon jetzt.

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