Pferdehalterin moniert Arztrechnung Einjähriger Gerichtsprozess wegen 64,43 Euro

Bonn/Wachtberg · Eine Halterin und eine Tierärztin lieferten sich vor Gericht einen erbitterten Streit um 64,43 Euro – ein Jahr lang.

 Symbolbild.

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Foto: Benjamin Westhoff

Der Streit um 64,43 Euro wurde ein Jahr lang unerbittlich geführt. Bis das Gezänk um die Gebühr auf einer Tierarztrechnung schließlich vor dem Bonner Amtsgericht landete. Der Anfang der Geschichte: Als sich im Sommer vergangenen Jahres „Frosti“, eine Haflinger-Trakehner-Mischung, plötzlich nicht mehr bewegen konnte, wurde notfallmäßig eine Tierärztin auf die Weide nach Wachtberg gerufen. Sie untersuchte das Pferd, verabreichte Medikamente, setzte eine Injektion und beriet die Tierhalterin.

Die Rechnung über 310,01 Euro kam wenige Tage später. Grundsätzlich war nichts zu beanstanden, nur bei einer Position stutzte die Pferdebesitzerin: Eine sogenannte „Lahmheitsuntersuchung“ für 64,43 Euro hatte ihrer Meinung nach nicht stattgefunden. Also zog sie den Posten bei der Überweisung der Rechnung ab und wurde schließlich von der Tierärztlichen Verrechnungsstelle auf die Restzahlung verklagt. Doch sie hielt dagegen: In einer Pferdeklinik habe sie sich erkundigt, was zu einer „Lahmheitsuntersuchung“ gehöre. Darunter fielen beispielsweise: „Auf hartem Boden den Schritt fühlen, örtliche Betäubung, Beine abtasten sowie sämtliche Gelenke beugen und strecken“. Aber von alledem, so die Pferdebesitzerin, habe sie nichts gesehen.

Richterin schlug eine gütliche Einigung vor

Dem widersprach die Tierärztin vehement: Selbstverständlich habe sie die „Lahmheitsuntersuchung“ durchgeführt. Allerdings räumte sie ein, dass alles, was mit Bewegung zu tun gehabt habe, wegen der Erkrankung des Pferdes habe abgebrochen werden müssen, weil es für das Tier zu schmerzhaft gewesen sei. Zudem wies der Anwalt der Tierärztlichen Verrechnungsstelle darauf hin, dass bei einer solchen Untersuchung nicht alles durchgeführt werden müsse, was im Katalog stehe. Sondern nur das, was akut Sinn mache.

Die gutachterliche Aufklärung des Falls würde das 20-Fache der Klageforderung überschreiten, warnte die Bonner Amtsrichterin im Prozess. Wegen des minimalen Streitwertes schlug sie vor, die Sache gütlich zu regeln und sich die Kosten zu teilen. Aber die Parteien lehnten kategorisch ab. Erst vor einem Urteil lenkte die Pferdebesitzerin ein und zahlte. Auch wenn sie, wie sie klarstellt, sich weiterhin im Recht glaube. Jetzt streiten sich die Parteien um die Aufteilung der Gerichtskosten.

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