Stadt will Fehlzeiten der Kinder pauschal erstatten Einfachere Zahlung für das Mittagsessen

BONN · Die Stadt Bonn wird die Erhebung von Essensbeiträgen in ihren Kindertagesstätten (Kitas) und Offenen Ganztagsschulen (OGS) vereinfachen und damit im Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie im Kassen- und Steueramt für einen reduzierten Arbeitsaufwand sorgen. Darauf einigte sich der Jugendhilfeausschuss gemäß einem Änderungsantrag der Jamaika-Koalition einstimmig.

Die SPD hatte die Diskussion im Jugendhilfeausschuss angestoßen. Sie hatte beantragt, dass die Stadt innerhalb von drei Monaten zu viel gezahlte Essensbeiträge, die nicht in Anspruch genommen wurden, an die Eltern zurückzahlen möge. "Die Rückzahlung der Beiträge beträgt momentan in vielen Fällen über sechs Monate. Dies ist deutlich zu lang", hatte die SPD argumentiert.

Die Verwaltung erklärte, dass es im ersten Halbjahr 2015 "aufgrund hoher personeller Ausfälle in der Elternbeitragsstelle" nicht möglich gewesen sei, eine Erstattung von überzahlten Essensgeldern durchzuführen. Diese sogenannte Fehltagsabrechnung aufgrund der Abwesenheit des jeweiligen Kindes durch Erkrankung, Urlaub oder sonstigem Fernbleiben von der Kita oder OGS sei ein aufwendiges Verfahren. Und es gehe dabei jeweils nur um Erstattungsbeträge pro Halbjahr und Kind zwischen zehn und 80 Euro. Die Verwaltung wolle die für die erste Jahreshälfte nicht vorgenommene Abrechnung Anfang 2016 nun mit dem zweiten Halbjahr 2015 durchführen.

Man schlage aber vor, auf diese Fehltagsabrechnung zukünftig zu verzichten. Mit einem neuen Verfahren könne das pro Jahr zu erwartende Essensgeld pro Kind auf zwölf Monate verteilt und mit monatlich gleichen Beträgen von den Eltern entrichtet werden. Dieses Verfahren, das bei vielen Kitas in freier Trägerschaft und auch in anderen Kommunen praktiziert werde, biete Vorteile sowohl für die Eltern als auch die Verwaltung. Eltern, die etwa der Stadt keine Einzugsermächtigung erteilen wollten, könnten über einen monatlich gleichbleibenden Dauerauftrag ihre Zahlungen leisten. Ein solches Verfahren erspare der Verwaltung viel Arbeit. Voraussetzung sei natürlich eine Kalkulation der Essensbeiträge, die auch Fehltage berücksichtige.

Genau von diesem Verfahrensvorschlag ließ sich der Jugendhilfeausschuss überzeugen und stimmte dem entsprechenden Antrag von CDU, Grünen und FDP einstimmig zu. Die neue Lösung müsse folgende Rahmenbedingungen enthalten: Es wird eine monatlich gleichbleibende Pauschale erhoben. Diese Pauschale beinhaltet regelmäßige Fehltage. Im Regelfall findet keine Rückzahlung und keine Fehltageabrechnung mehr statt. Dafür wird für Langzeiterkrankte eine Härtefallklausel eingeführt, waren sich die Jugendpolitiker einig.

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