Kommentar zur Kita in Bonner Gewerbegebit Eine Lösung muss her

Die Stadt soll bei dem Wunsch der Politik, in einem Lengsdorfer Gewerbegebiet einen Kindergarten einzurichten, ein Auge zudrücken. Das meint GA-Redakteurin Jutta Specht.

Der Oberbedenkenträger argumentiert, dass – wenn er nur eine Ausnahme machen würde – ja jeder kommen könnte. Am besten verschanzt er sein Prinzip hinter einer Mauer von rechtlichen Argumenten: seitenlang, konsequent logisch, sehr kompliziert, nicht zu durchbrechen. Man muss die Stellungnahme der Verwaltung gar nicht lesen, um zu wissen, welches Ergebnis am Ende herauskommt: nein.

Die Stadt rät von einer Änderung des Bebauungsplans für eine Kinderbetreuung mit bis neun Plätzen im Gewerbegebiet Auf der Kaiserfuhr ab. Zwar könnte der bereits erteilte Ablehnungsbescheid theoretisch widerrufen werden, in der Praxis wäre das aber rechtswidrig, weil es keine rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung gibt, so die Verwaltung.

Mittlerweile weiß selbst der Laie warum: Völlig klar, weil es sich um ein Gewerbegebiet handelt. Die Sache ist keinen Schritt weiter. Genau deswegen, und weil die Politik sich im Klaren darüber ist, dass für eine Bebauungsplanänderung Jahre vergehen und die rechtliche Würdigung umfassend sein muss, will sie eine Ausnahme. Jetzt.

Kann die Verwaltung da nicht vom Paragrafenross heruntersteigen? Sie und die Politiker dienen den Bürgern. Also müsste der gemeinsame Ansatz doch lauten: Wir wollen eine Lösung und kein Problem. Zumal besagte Immobilie eher Wohnhaus als Fabrikhalle ist. Der Stolperstein liegt weit in der Vergangenheit vergraben: Warum wurden Sozialeinrichtungen damals in diesem Bebauungsplan ausdrücklich ausgeschlossen?

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