Von falschem Ehrgeiz getrieben Ein Buch über den akademischen Schwindel

BONN · Der Bonner Professor Wolfgang Löwer hat ein Buch über Plagiate geschrieben und zeigt: Der Schwindel an den Hochschulen ist kein reines Phänomen der Gegenwart.

 Dass nicht jeder Träger eines Doktorhutes sich diesen auch verdient hat, zeigen zahlreiche Plagiatsaffären.

Dass nicht jeder Träger eines Doktorhutes sich diesen auch verdient hat, zeigen zahlreiche Plagiatsaffären.

Foto: picture alliance / Julian Strate

Wir leben in Zeiten, in denen in regelmäßigen Abständen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten aufgedeckt werden. Nicht wenige prominente und weniger prominente Persönlichkeiten sind darüber gestolpert und haben Titel oder Posten verloren. Neu ist der Hang zum Plagiieren allerdings nicht. Auch früher stand es um die fachliche Redlichkeit nicht besser. Das zeigt der Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer, viele Jahre zugleich Sprecher des bundesweiten Ombudsgremiums für gute wissenschaftliche Praxis, jetzt in einem literatur- und wissenschaftsgeschichtlichen Essay.

Darin geht es beispielsweise um den ersten deutschen Uni-Krimi, „Die verlorene Handschrift“ des Romanautors Gustav Freytag aus dem Jahr 1864. Ein frustrierter Nachwuchsforscher erfindet darin einen angeblich antiken Text, um den dann als Fälschung zu „entlarven“. Der Blamierte ist ein Professor, der die Fälschung arglos als echt publiziert hatte.

Vom Roman des 19. Jahrhunderts weitet Löwer den Blick etwa auf eine Romanze zwischen dem Bonner Politikprofessor Carl Schmitt und der Auslandsstipendiatin Kathleen Murray in den 1920er Jahren. Der vielseitig begabte Schmitt, damals Anfang 30, war der Ghostwriter, in seinen eigenen Worten der „Sekundant“, für Murrays literaturhistorische Doktorarbeit.

Das Zusammenspiel der beiden blieb in der akademischen Umgebung nicht unbemerkt, aber laut Löwer unter Professoren doch in der „Sphäre augenzwinkender kollegialer Kumpanei“. Für ihn steht fest, dass solche Fälle von Fehlverhalten „zwischen Betreuern, Gutachtern und Doktoranden“ nicht nur „möglich sind“, sondern auch „tatsächlich vorkommen werden“.

Zahlreiche Plagiatsaffären

Damit schlägt Löwer die Brücke von scheinbar verstaubten Geschichten in die Gegenwart mit ihren zahlreichen Plagiatsaffären. Er widerspricht Hochschullehrern, die meinen, der Doktorgrad dürfe nicht entzogen werden, wenn der Doktorvater die heimliche Abschreiberei gekannt habe: Angeb-lich, so das Scheinargument, „werde der Prüfer dann nicht getäuscht“.

Damit suchte beispielsweise vor vier Jahren der Doktorvater von Bundesministerin Annette Schavan seine ehemalige Schülerin zu verteidigen, konnte sich aber an der Uni Düsseldorf nicht durchsetzen. Löwer stellt klar, dass jeder Doktorand die Eigenständigkeit seiner Arbeit ja schriftlich versichern muss. „Die Falschheit dieser Versicherung ändert sich nicht, wenn sie der Betreuer oder Gutachter kennt.“

Von diesem klaren Standpunkt aus erscheint jetzt auch eine Entscheidung der Bonner Philosophischen Fakultät von 1990/91 in einem ganz anderen Licht. Leider geht Löwer darauf nicht selber ein, wiewohl das seinem Essay zusätzliche historische Würze gegeben hätte. Die Kölner Philosophieprofessorin Elisabeth Ströker war damals wegen ihrer Doktorarbeit von 1955 auf einmal unter Plagiatsverdacht geraten. Den suchte eine Untersuchungskommission zu klären – mit Löwer als juristischem Ratgeber.

Der Doktorhut wurde nicht zurückgenommen. Die Titelfrage war laut Kommission „unter den konkreten Bedingungen der Entstehung dieser Dissertation und unter dem Einfluss der damaligen Akteure zu sehen“, also der Betreuer und Gutachter. Zwei Jahrzehnte später, etwa in den Fällen von Guttenberg und Schavan, zog dieses Argument nicht mehr. Aber im Falle Ströker sind „die damaligen Prüfpersonen“, die Philosophen Theodor Litt und Oskar Becker, laut der Bonner Kommission „durch die Arbeit nicht getäuscht worden“.

Löwer denkt über Verjährung nach

Denn angeblich waren sie mit dem Thema der Doktorarbeit und der (aus späterer Sicht unzureichend zitierten) Hintergrundliteratur bestens vertraut gewesen. Ob aber nicht trotzdem die Mehrheit fachfremder, aber gutgläubiger Professoren in der Fakultät getäuscht wurde, ließ die Kommission außer Betracht. Demgegenüber ist zumindest nach heutiger Rechtsprechung klar, dass für die Zu- oder Aberkennung eines Doktorgrades die Hochschullehrer des Fachbereichs gemeinsam verantwortlich sind.

Auf aktuelle Nachfrage dieser Zeitung erläutert Löwer die damalige Ströker-Entscheidung damit, dass man „einen etwas dubiosen Ausweg aus einer etwas vertrackten Lage“ gesucht habe. Das habe ihn neuerdings auch dazu gebracht, bei der Frage der Titelaberkennung „über Verjährung nachzudenken“. Eine Gedankenstütze könnte dabei womöglich der amerikanische Philosoph Nicolas Davila sein: Echte Problemfälle hätten, sagt der, mitunter „keine Lösung, sondern eine Geschichte“. Dementsprechend erweist sich der Jurist Löwer letztlich auch als Historiker.

Wolfgang Löwer: Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Spiegel (mehr zufälliger) literaturhistorischer und wissenschaftsgeschichtlicher Funde. Veröffentlichungen der Potsdamer Juristischen Gesellschaft, Nomos Verlag, 47 S., 19 Euro

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