Prozess in Bonn Eimer ausgelaufen: Gerichte sehen Baumarkt in Haftung

Bonn · Als der nette Mitarbeiter des Baumarkts der jungen Mutter die schweren Farbeimer in den Kofferraum hievte, war die 34-Jährige froh und dankbar. Doch wenig später folgte das blanke Entsetzen: Der Eimer hatte sich geöffnet, der Fußraum im Auto war komplett mit der Farbe vollgelaufen.

3736 Euro kostete die aufwändige Reinigung des Wagens, und dafür sollte der Baumarkt zahlen. Weil der sich jedoch weigerte, beschäftigt der Fall die Justiz nun schon in der zweiten Instanz: Denn der Baumarkt akzeptierte seine Verurteilung zur Zahlung durch das Amtsgericht nicht und legte Berufung vor dem Landgericht ein. Ohne Aussicht auf Erfolg, wie sich nun zeigte.

Es geschah am 2. Oktober vergangenen Jahres. Da war die 34-Jährige mit ihren drei und fünf Jahre alten Kindern in den Baumarkt gefahren, um für die Hausrenovierung zwei 25-Liter-Eimer Alpinweiß zu kaufen. Weil sie die schweren Behälter nur mit Mühe und Not in den Einkaufswagen heben konnte, fragte sie vor dem Bezahlen in dem Markt, ob jemand helfen könne, die Eimer in den Kofferraum zu stellen. Das wurde ihr zugesagt.

Der Mitarbeiter erklärte, der Deckel sitze fest und sei dicht

Ein Mitarbeiter ging mit ihr zu ihrem Auto. Und während sie die Kinder in den Sitzen anschnallte, hievte der Mitarbeiter die Farbeimer in den Kofferraum. Einen aber stellte er nicht aufrecht hin, sondern kippte ihn mit dem Deckel gegen die Sitzbank und erklärte auf ihre Nachfrage: Der Deckel sitze fest und sei dicht.

Doch während der Fahrt stieg der Frau plötzlich starker Farbgeruch in die Nase. Sie hielt an, und als sie die hintere Tür öffnete, schwappte ihr die weiße Farbe entgegen. Vor der 5. Berufungszivilkammer sagte sie nun: "Ich habe geweint, weil ich nicht wusste, was ich meinem Mann sagen sollte." An einer Tankstelle habe man ihr geholfen und mit den Händen die Farbe aus dem Auto geschöpft.

Schon vor dem Amtsgericht hatte der Baumarkt jede Haftung bestritten und behauptet, kein Mitarbeiter würde einen Farbeimer so in den Kofferraum legen. Das müsse ein hilfsbereiter Kunde gewesen sein. Das aber hatte schon das Amtsgericht nicht überzeugt, der Markt wurde zur Zahlung verurteilt. Und auch das Landgericht glaubte nun der 34-Jährigen und befand: Eine in dem Baumarkt vereinbarte Hilfeleistung ist Teil des Kaufvertrags, und damit haftet der Markt.

Hätte ein Kunde der Frau geholfen, hätte der nicht haften müssen für diese "Gefälligkeit des täglichen Lebens". Die Kammer riet, die Berufung wegen Aussichtslosigkeit zurückzunehmen. Sollte das nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, fällt das Gericht ein Urteil.

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