Fahrräder statt Tierfutter? Eigentümer will Geschäftshaus gegenüber Knauber verkaufen

Bonn · Der Protest von Bonner Fahrradhändlern gegen die geplante Nutzungsänderung für das Areal Immenburgstraße 38 war offensichtlich vergeblich. Die Stadtverwaltung hat den Antrag des Eigentümers der Immobilie genehmigt, in dem Geschäftsgebäude künftig auch einen Handel mit Fahrrädern und Zubehör zu erlauben. Das hat im Rathaus für große Verärgerung gesorgt.

 Um dieses Geschäftslokal an der Immenburgstraße dreht sich der Streit zwischen Politik und Verwaltung. Der Besitzer will es verkaufen, eventuell zieht später ein Radladen ein.

Um dieses Geschäftslokal an der Immenburgstraße dreht sich der Streit zwischen Politik und Verwaltung. Der Besitzer will es verkaufen, eventuell zieht später ein Radladen ein.

Foto: Barbara Frommann

Derzeit wird der Laden von der Tierfutter- und -zubehörkette "Fressnapf" genutzt, deren Mietvertrag noch bis 2017 läuft. Der Hauseigentümer, der Beueler Kaufmann Karl-Josef Kauertz, will die Immobilie verkaufen und steht deswegen bereits in engen Verhandlungen mit einem Fahrradhändler aus der Region, aber auch mit anderen Interessenten, wie er am Dienstag dem GA bestätigte. Namen wollte Kauertz noch nicht nennen.

Für die Politiker steht die Nutzungsänderung allerdings dem Zentrenkonzept entgegen, nach dem solche Sortimente außerhalb der Innenstadt zum Schutz der dortigen Geschäfte nicht genehmigt werden sollen. "Hier hat die Stadt an der Politik vorbei entschieden", schimpfte Bernhard Wimmer, Fraktionschef des Bürger Bund Bonn (BBB), als er auf der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses erfuhr, dass die Genehmigung nur einen Tag vorher erteilt worden war.

Wimmer hatte zu dem Zeitpunkt beantragt, die Stadt solle das Anliegen zurückstellen, bis sich die Politik mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Wimmers Antrag kam zu spät. Bereits am 23. Januar hatte die Stadt die Politiker über die Angelegenheit informiert. Der BBB hatte daraufhin für den Wirtschaftsausschuss einen Tag später einen Dringlichkeitsantrag gestellt, damit die Nutzungsänderung nicht genehmigt werde. Sein Anliegen wurde vertagt, weil die anderen Fraktionen die Dringlichkeit nicht sahen.

Das Thema kam gestern Abend im Planungsausschuss erneut auf den Tisch. In ihrer Stellungnahme führte die Verwaltung aus, ein Fahrradhandel an der Stelle sei nach dem geltenden Planungsrecht zulässig. Der Antragsteller habe einen Anspruch gehabt, binnen drei Monaten einen Bescheid zu erhalten. Diese Frist sei am 24. Januar abgelaufen.

Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Nutzung grundsätzlich dem Zentrenkonzept widerspreche. Da aber der Bebauungsplan dort eine Obergrenze von 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche vorsehe, sei die geplante Nutzungsänderung als akzeptabel eingestuft worden.

"Die Verwaltung hätte uns im Januar sagen müssen, dass die Frist abläuft", kritisierte Tom Schmidt (Grüne) am Dienstag die Entscheidung. "Das ist unsäglich gelaufen", meinte auch Georg Fenninger (CDU), obgleich seine Fraktion dem Zentrenkonzept kritisch gegenüberstehe.

Damit das nicht wieder vorkommt, hat Wimmer für die Ratssitzung im April den Antrag gestellt, dass in Zukunft vor der Genehmigung von Anträgen, die gegen das Zentrenkonzept verstoßen, dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans vorzulegen sei.

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