Urteil im Namen des Menschenverstandes Ehrenamtliche Laienrichter tragen viel Verantwortung

Bonn · An den Verhandlungen der Bonner Gerichte wirken Hunderte Laienrichter mit. Für die nächsten fünf Jahre werden noch Freiwillige gesucht.

 „Schöffen sind ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaats“, sagt Stefan Weismann, Präsident des Landgerichts Bonn.

„Schöffen sind ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaats“, sagt Stefan Weismann, Präsident des Landgerichts Bonn.

Foto: Nicolas Ottersbach

Wer würde schon auf die Idee kommen, einen Journalisten damit zu beauftragen, die eigene Solaranlage auf dem Dach zu warten? Geschweige denn einen Rat diesbezüglich zu geben? Was nach einem abwegigen Vergleich klingt, ist in der deutschen Justiz Usus. Täglich sitzen in Hunderten Prozessen Laien, die über Schuld und Unschuld richten. Hausfrauen, Handwerker und Hochschulprofessoren, die noch nie mit Rechtsfragen in Berührung gekommen sind. Immer wieder gibt es Kritik an Schöffen und die Forderung, sie abzuschaffen.

Ehrenamtliche Laienrichter tragen viel Verantwortung – vorausgesetzt, sie nehmen ihr Amt ernst und sitzen es nicht nur ab. Für die nächste fünfjährige Amtsperiode können sich Schöffen noch bis Ende April bewerben. An einen ihrer ersten Fälle als Schöffin kann sich Brigitte Frieben-Safar noch gut erinnern. Eine eigentlich wenig spektakuläre Wirtschaftsstraftat, die dann aber später, wie ihr aus der Presse bekannt wurde, eine tragische Wendung fand.

Der Angeklagte konnte das Urteil nicht verarbeiten und brachte jemanden um. „Da habe ich gelernt, dass ein Urteil in mehr Bereiche hineinwirkt als in die, derer man Rechnung tragen muss, wenn man an einem Urteil mitwirkt“, sagt sie. Dennoch würde sie heute als Schöffin wieder genau so handeln. „Ich trage zwar das Urteil in eigener Verantwortung mit, aber ich bin nicht für die Straftat eines Verurteilten verantwortlich.“

Etwa 60.000 Laien sprechen an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland Recht, in NRW sind es etwa 16 000. Sie ergänzen die Berufsrichter und sind mit ihrer Stimme bei der Urteilsfindung gleichberechtigt. Dafür brauchen sie einen deutschen Pass und Lebenserfahrung: Mindestens 25 Jahre müssen sie alt sein. Mit 70 ist Schluss, dann ist das Höchstalter erreicht.

Ordnungsgeld von bis zu tausend Euro

In manchen Verhandlungen ist besondere Expertise gefragt: Im Arbeits-, Verwaltungs- oder Handelsrecht. Hier wird eine entsprechende berufliche Erfahrung erwartet. Die meisten Schöffen melden sich freiwillig für das Amt. Viele, gerade in Großstädten wie Berlin oder Köln, werden jedoch mangels Bewerbern verpflichtet. Per Zufallsprinzip wählen die Einwohnermeldeämter die Schöffen aus. Versäumt ein Schöffe die Sitzung unentschuldigt oder findet er sich unentschuldigt nicht rechtzeitig ein, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld von bis zu tausend Euro festgesetzt werden.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, um der Bürgerpflicht zu entgehen. Zum Beispiel dann, wenn Kandidaten Ärzte, Krankenschwestern oder Hebammen sind. Auch Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, können sich von der Pflicht entbinden lassen. Wer schon einmal eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erhalten hat, ist von vorn herein ausgeschlossen. Die strengen Regeln haben einen guten Grund.

„Schöffen sind ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaats“, sagt der Präsident des Bonner Landgerichts, Stefan Weismann. Als direkte Vertreter der Gesellschaft sorgen sie dafür, dass die Urteilsfindung transparent ist. Gleichzeitig beeinflussen sie die Urteile. Ihr Einfluss ist so groß, dass sie in einer fünfköpfigen Strafkammer des Landgerichts zu zweit das Urteil von drei Richtern blockieren können. Denn Entscheidungen über die Schuldfrage bedürfen grundsätzlich einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

An Amtsgerichten, bei denen es nur einen Richter und zwei Schöffen gibt, können die Laien den Richter sogar überstimmen. Aber wie soll jemand, der von Paragrafen keine Ahnung hat, adäquat urteilen können? Mit dem Bauchgefühl, sagt Weismann. „Im Grunde genommen reicht der gesunde Menschenverstand.“ Auch wenn Schöffen noch nie eine Zeile im Strafgesetzbuch gelesen haben, können sie mit Gerechtigkeitssinn und Menschenkenntnis entscheiden. Sagt der Angeklagte die Wahrheit? Haben ihn besondere Umstände zu seiner Tat getrieben? Bereut er, was er getan hat? „Das kann jeder von uns einschätzen, weil wir im Zusammenleben ständig damit konfrontiert werden.“

Anderer Blickwinkel als die Berufsrichter

Es sei sogar ausdrücklich gewünscht, dass Schöffen möglichst unvoreingenommen und ohne Kenntnis der Strafakte aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung in einen Prozess starteten. „Oftmals haben sie einen anderen Blickwinkel als die Berufsrichter, die das schon jahrelang machen.“ In der Praxis sieht das dann so aus, dass Schöffen bis 15 Minuten vor Prozessbeginn gar nicht wissen, was auf sie zukommt. Unmittelbarkeitsprinzip nennen das die Juristen. Alle entscheidungsrelevanten Tatsachen sollen unmittelbar in die Urteile einfließen.

Damit das funktioniert, muss der Zufall helfen. In einem komplexen Verfahren werden die ehrenamtlichen Richter von Gemeinden und Städten vorgeschlagen und an den Gerichten ausgelost. In Bonn werden dieses Jahr 712 Bewerber benötigt, von denen dann die Hälfte ausgewählt wird. Für seinen gesamten Bezirk, der auch die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises umfasst, sucht das Landgericht Bonn insgesamt knapp 1130 Schöffen.

Der Bedarf ist landesweit gestiegen: 2014 brauchte das Bonner Landgericht 100 Schöffen weniger. In Köln sind es für die kommende Periode rund 2660, 300 mehr als 2014. Die Bewerberzahlen nehmen hingegen ab. Für die Schöffenwahl stellt zunächst jede Kommune eine Vorschlagsliste auf. Oft werden für das Schöffenamt geeignete Personen vom Rat, den Gewerkschaften oder den Kirchen benannt. Über die Vorschläge entscheidet letztlich der Gemeinde- oder Stadtrat, der darauf zu achten hat, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

An den Jugendschöffengerichten und Jugendstrafkammern gelten einige Besonderheiten: Die Vorschlagsliste wird hier vom Jugendhilfeausschuss der Kommune aufgestellt, der nur erzieherisch befähigte, in der Jugenderziehung erfahrene Personen aufnehmen soll. Bei Amts- und Landgerichten tritt ein Wahlausschuss zusammen, dem neben einem Amtsrichter als Vorsitzendem und einem Verwaltungsbeamten sieben kommunale Vertrauenspersonen angehören. Sie bestimmen auch die Hilfsschöffen, die zum Beispiel im Krankheitsfall einspringen.

Man sollte die Prozesse nicht "mit nach Hause" nehmen

Aus den zusammengestellten Listen werden die Hauptschöffen auf alle Sitzungstage für das folgende Geschäftsjahr in öffentlicher Sitzung ausgelost. „Dadurch habe ich etwa zehn bis zwölf Sitzungen pro Jahr“, erzählt Frieben-Safar, die seit zehn Jahren Schöffin am Landgericht ist und im Vorstand des Schöffenverbandes Nordrhein-Westfalen sitzt. Jedem Sitzungstag wird ein Schöffenpaar zugeteilt. Allerdings bleiben Schöffen und Richter immer einem Prozess zugeteilt. Entscheidend ist also nur der erste Sitzungstag eines Prozesses.

Von da an kann man nur einen Tag – oder in Extremfällen wie dem um das World Conference Center Bonn – auch mehr als hundert Mal auf der Richterbank sitzen. „Die Prozesse am Amtsgericht sind kürzer, die am Landgericht aufgrund der komplexeren Delikte meist länger.“ Als Verdienstausfall bekommen Selbstständige, wie etwa die Übersetzerin Frieben-Safar, 24 Euro pro Stunde. Angestellte werden dagegen von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Beide erhalten eine Entschädigung von sechs Euro pro Stunde. Schöffen müssen Freizeit und Job nach den Sitzungstagen richten, die am Ende des Jahres für das nächste bekannt gegeben werden.

„Dann hat man noch die Chance, das Gericht zu bitten, einen anderen Sitzungstag einzutragen“, sagt Frieben-Safar. Wer spontan in den Urlaub fahren will, hat Pech. Aber es gibt auch andere Belastungen, mit denen Schöffen zu kämpfen haben. „Mir geht Brutalität immer sehr nahe. Viele kommen auch mit Straftaten an Kindern oder Sexualdelikten nicht klar.“ Eine psychologische Betreuung gibt es weder für Richter, noch für die Ehrenamtlichen. „Ich rate jedem, die Prozesse nicht mit nach Hause zu nehmen“, so Frieben-Safar. Streng genommen darf man dort als Schöffe auch nicht über das sprechen, was im Gericht passiert: Es gilt das Beratungsgeheimnis. Wird es gebrochen, kann ein ganzer Prozess platzen – was findige Strafverteidiger natürlich ausnutzen wollen.

„Sie durchkämmen das Internet und suchen nach Äußerungen auf Facebook, die die Schöffen angreifbar machen.“ So wie im Fall eines Düsseldorfer Schöffen, der sich im sozialen Netzwerk kritisch über einen Migranten im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt geäußert hatte. Auch kommt es vor, dass Angeklagte oder auch Verteidiger die Schöffen auf ihre Seite zu ziehen versuchen – wohl wissend, dass sie auf Emotionen empfänglicher reagieren als die erfahrenen Berufsrichter. Brigitte Frieben-Safar: „Das ist ein Spiel mit der Verführung.

Letztendlich sei Respekt wichtig

Darüber muss man sich im Klaren sein. Ein Betrüger ist natürlich charmant und sympathisch, weil er eben ein Betrüger ist.“ Richter Klaus Reinhoff, der seit 30 Jahren im Dienst ist und am Bonner Landgericht schon viele Urteile gefällt hat, geht sogar noch ein Stück weiter. „So ein Prozess ist wie ein Theaterstück, eine Inszenierung, die gewissermaßen einem Drehbuch folgt.“ Er ist dafür bekannt, Angeklagten mit deutlichen und auch schroffen Worten zu begegnen.

Was für die Zuschauer im Besucherraum befremdlich wirken mag: Richter wie er fragen auch Dinge in der Vernehmung ab, die selbstverständlich scheinen. Das hat unter anderem den Hintergrund, dass die Schöffen keine Akteneinsicht haben. Sie wissen also nicht, was bisherige Ermittlungen der Polizei ergeben haben oder wie die Anklageschrift lautet. „Deshalb muss ich ihnen das eröffnen.

Es geht dabei nicht um die Wahrheit, sondern darum, wie etwas am wahrscheinlichsten passiert sein könnte“, sagt Reinhoff. Gleichzeitig ist seine Aufgabe, einen rechtlichen Rahmen abzustecken und die Schöffen damit an die Hand zu nehmen. Er erklärt ihnen, dass eine Freiheitsstrafe ab zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Oder wie viele Jahre Gefängnis bei einem Mord möglich sind. Ist die Verhandlung geschlossen oder wird unterbrochen, beraten sich Schöffen und Richter unter sich. Was dort besprochen wird, darf den Raum nicht verlassen.

Dort gebe es durchaus heftige Diskussionen über das Strafmaß. „Bisher habe ich die Beratungen aber immer mit einem Urteil verlassen.“ Dass Schöffen die Richter überstimmen sei bei ihm noch nie vorgekommen. So, wie die Schöffen sich nicht den Prozess aussuchen können, sucht sich Reinhoff auch nicht seine Schöffen aus. Manche sind engagiert und schreiben viel mit.

Andere sind wiederum teilnahmslos und verlassen sich auf die Einschätzung des Berufsrichters. Kritiker fordern unter anderem deshalb, dass das System mit Laien abgeschafft werden soll. Von „Abnickern“ ist dann die Rede, die sich gegen die Meinung der Richter nicht behaupten können und wollen. „Aber das hat mit der Verantwortung, die das Amt mit sich bringt, nichts zu tun“, sagt Frieben-Safar. So wie es gute und schlechte Schöffen gebe, gebe es auch gute und schlechte Richter.

Letztendlich sei Respekt wichtig. Richter verfolgten eine Verhandlungsstrategie. „Wer also den Richter während seiner Befragung unterbricht, kann ein ganzes Konzept zerstören. Für die Beziehung zwischen dem Schöffen und dem Richter ist das nicht förderlich.“ Frieben-Safar hat sich deshalb angewöhnt, Zettelchen zu schreiben, wenn sie etwas einbringen möchte. Der wird dann erst zu den Beisitzern weitergereicht.

Nicken die, geht er zum Vorsitzenden Richter. „So ist es schon häufig vorgekommen, dass auch meine Frage gestellt wurde, nur eben vom Richter.“ Wenn zum Schluss ein Urteil im Namen des Volkes ergeht, das sie persönlich beeinflusst hat, dann ist Brigitte Frieben-Safar stolz. „Bei allen Belastungen ist das auch ein unglaublich spannendes Ehrenamt, das einem viel wiedergibt.“ Blicke in eine Realität, mit der man als normaler, behüteter Bürger sonst nicht in Berührung komme. Deshalb bewirbt sie sich nun für eine dritte Amtszeit.

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