Prozess in Bonn Ehepaar zog in Luxusvilla und blieb die Miete schuldig

BONN · Sie wollten hoch hinaus und sind am Ende tief gefallen: Das Ehepaar auf der Anklagebank vor der Berufungskammer des Bonner Landgerichts kam aus wohlsituierten Verhältnissen, der 42-jährige Ehemann war einst Tennisprofi in der 1. und 2. Bundesliga, sie stammt aus einer reichen Unternehmerfamilie.

Doch ihre eigene Firmengründung schlug fehl, und obwohl sie 2011 einen Schuldenberg im sechsstelligen Höhe angehäuft hatten, mieteten sie eine Luxusvilla für 2700 Euro - und zahlten nie einen Cent Miete. Der Vermieter zeigte sie an, und als sie auszogen, schuldeten sie dem Hauseigentümer 43.000 Euro.

Im Juli verurteilte das Amtsgericht sie wegen Betruges zu Geldstrafen: die 48-Jährige, die gegenüber dem Vermieter stets als Verhandlungsführerin aufgetreten war, zu 10.500 Euro, ihren 42-jähriger Ehemann, der eine untergeordnete Rolle gespielt hatte, zu 3750 Euro. Und weil diese Strafe der Staatsanwaltschaft zu milde war, saß das Paar am Mittwoch erneut vor dem Kadi.

Was die Staatsanwaltschaft besonders auf die Palme gebracht hatte, wie ihr Vertreter erklärte: Das Paar, das vier Kinder hat, habe danach sein Leben in Saus und Braus weitergeführt und sich für über 4000 Euro in einem Luxushotel eingemietet. Außerdem sei der Einmietbetrug ja auch nicht alles, weitere Verfahren seien gegen die Eheleute gelaufen, die allerdings eingestellt wurden.

Mal ging es um 50.000, mal um 7000 Euro. Insgesamt klingelte der Gerichtsvollzieher bereits 20 Mal bei dem Paar. Tatsächlich haben die beiden überall so viele Schulden, dass auch Kammervorsitzende Claudia Gelber im Prozess sagte: "Da wird einem schwindelig."

Die Verteidiger der beiden, die wegen der Waffengleichheit nach der Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt hatten, machten geltend, dass die beiden ja zur Schadenswiedergutmachung bereit seien und dem Vermieter im Juli im Gerichtssaal 6300 Euro überreicht hätten.

"Mir ist schleierhaft, wovon sie leben", stellte die Richterin fest. Denn immerhin schickt das Paar seine Kinder auf eine teure Privatschule. Die zahlten die Großeltern, so die Anwälte. Und auch Freunde und Geschäftspartner würden dem Paar helfen. Fest steht: Vieles bleibt ungeklärt. Doch die Strafen, so die Richterin, seien weder unangemessen hoch noch niedrig. Und so zogen beide Seiten ihre Berufung zurück und akzeptierten das Urteil.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort