Einbruchstour Drogenkranker 24-Jähriger wird zu anderthalb Jahren verurteilt

BONN · Einen Schock in der frühen Morgenstunde musste eine junge Frau verdauen: Die 20-Jährige wurde gegen sechs Uhr von einem Fremden geweckt, der plötzlich neben ihr am Bett stand. Am Dienstag fand sich der Einbrecher auf der Anklagebank vor dem Bonner Amtsgericht wieder.

Dort musste sich der drogenabhängige 24-Jährige für insgesamt vier gescheiterte Einbrüche im Laufe eines Tages verantworten. Dieser "Amoklauf", so der Verteidiger, hatte am 8. Mai dieses Jahres in der Wohnung der 20-Jährigen begonnen. Vorausgegangen war nach eigenen Angaben des Angeklagten ein mehrtägiges Drogendelirium.

Auf der Suche nach Geld für neue Drogen war der Angeklagte in der Innenstadt auf ein Fahrrad geklettert. Von dort hatte er ein gekipptes Doppelfenster geöffnet und war in die Wohnung der Frau geklettert, die er fragte: "Hast du Essen oder Geld?" Daraufhin brüllte das Opfer den Eindringling nach eigenen Angaben hysterisch an, er solle verschwinden.

Da der 24-Jährige jedoch nicht gehen wollte, schob sie ihn aus der Wohnung und brach mit einem Heulkrampf zusammen. Später stellte sie fest, dass der Einbrecher in der Küche Schränke und Kühlschrank durchwühlt hatte. "Das ist der Albtraum eines jeden Menschen, der schläft", so Amtsrichterin Gerlind Keller.

Am Tattag folgten zwei weitere Einbruchsversuche bei einem Juwelier und in einem Keller. Der 24-Jährige wurde dabei geschnappt. Nach kurzer Zeit wurde er jedoch aus dem Polizeigewahrsam entlassen - was dazu führte, dass er gegen 14 Uhr über eine Bauleiter auf ein Vordach kletterte und versuchte, in eine Wohnung zu gelangen. Als die von Zeugen herbeigerufene Polizei erschien, suchte er das Weite.

Für die Richterin kam bei dem einschlägig Vorbestraften eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht: Der junge Mann, der wieder ins Drogenmilieu abgerutscht war, nachdem seine Freundin eine Fehlgeburt erlitten hatte, wurde zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Allerdings durfte er das Gericht auf freiem Fuß verlassen: Gegen Auflagen, wie dem sofortigen Bemühen um einen stationären Therapieplatz, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

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