Landgericht Bonn Drogendealer schmuggelte 1,2 Tonnen Haschisch - Haftstrafe

BONN · Zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis haben die Richter der 1. Großen Strafkammer am Landgericht am Montag einen 35 Jahre alten Drogendealer verurteilt. Der Bonner hatte den Schmuggel von mehr als 1,2 Tonnen Haschisch von Marokko nach Europa mitorganisiert.

Insgesamt konnte ihm die Beteiligung an vier Fahrten nachgewiesen werden. Zwei 36 und 50 Jahre alte Kuriere, die mit auf der Anklagebank saßen, wurden zu Bewährungsstrafen von 18 respektive 24 Monaten verurteilt. Sie hatten schon im Ermittlungsstadium umfassende Geständnisse abgelegt und den 35-Jährigen schwer belastet.

Alle drei wurden der Beihilfe zum Drogenhandel schuldig gesprochen. Der Bonner soll im Auftrag einer international agierenden Bande die Fahrten in die Niederlande organisiert haben. Dort waren zwei Fahrzeuge, in denen Haschisch versteckt war, an Hintermänner übergeben worden.

Dass der Familienvater nicht gewusst habe, wer seine Auftraggeber waren, wollten die Richter ihm nicht glauben. Der 35-Jährige habe wohl vielmehr Schwierigkeiten gehabt, seine Interessen, die seiner Familie und die von der Drogenbande zu wahren. Zwischen 2008 und 2009 hatte jeder der von ihm angeworbenen Kurierfahrer zwei Schmuggelfahrten absolviert und Drogen im Straßenverkaufswert von mindestens fünf Millionen Euro transportiert. Beide Kuriere waren bei der jeweils zweiten Fahrt von der Polizei hochgenommen worden.

Im Wagen des 50-Jährigen waren an einer Fähre in Marokko 280 Kilogramm Haschisch gefunden worden. Er geht davon aus, dass er verraten wurde, da die Ermittler bereits auf ihn gewartet hätten. Den "Lohn" für seine erste Kurierfahrt - 85.000 Euro - hatte er laut Urteil größtenteils dafür ausgegeben, um die Lebensverhältnisse im Gefängnis in Marokko "einigermaßen erträglich zu gestalten". Dort hatte er drei Jahre Haft verbüßt.

Das mit 765 Kilo Haschisch bestückte Fahrzeug des 36-Jährigen war in Spanien in eine Polizeikontrolle geraten. Der Kurier war dort zu einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nun wurden die beiden Mitangeklagten für die erfolgreich absolvierten Fahrten bestraft. Als Bewährungsauflage müssen sie je 5000 Euro zahlen.

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