Prozess in Bonn Drogendealer kommt trotz fünf Jahren Haft sofort frei

Bonn · Seine Beteiligung am Kokain- und Ecstasyschmuggel zwischen Südamerika und Deutschland hat einem 51-jährigen Kolumbianer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten eingebracht.

Vom Bonner Landgericht wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wegen Drogenhandels und Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt.

Abgespielt hatte sich der internationale Drogenhandel, wie berichtet, bereits vor mehr als 13 Jahren: Zunächst wurden im Jahr 2001 auf einem Bonner Schrottplatz 5000 Ecstasypillen in Computer eingebaut. Per Schiff wurde die heiße Ware von Hamburg nach Kolumbien geschickt - wo sie der Angeklagte in Empfang nahm und an einen Käufer übergab. Weitere 20 000 in Computern versteckte Ecstasypillen wurden damals mit dem Flugzeug nach Panama geschmuggelt.

Ein Jahr später kaufte der 51-Jährige dann in seiner Heimat sieben Kilogramm Kokain für 14.000 US-Dollar und versteckte sie in entkernten Wasserpumpen. Doch die Drogenbande ging Drogenfahndern ins Netz: Sie war auf einen Polizeispitzel hereingefallen. Dieser hatte sich angeboten, das Kokain am Flughafen in Wien am Zoll vorbeizuschmuggeln.

Bei der Übergabe der Drogen an einer Autobahnraststätte in Süddeutschland klickten dann die Handschellen. Die vier deutschen Komplizen des Kolumbianers wurden damals vom Bonner Landgericht zu langen Haftstrafen verurteilt: Die drei Haupttäter bekamen Strafen zwischen zehneinhalb und 15 Jahren. Ein Gehilfe musste für fünf Jahre ins Gefängnis.

Nach dem jetzt verurteilten Südamerikaner fahndeten die Behörden jahrelang erfolglos. Erst 2013 konnte er in Panama festgenommen werden. Nach gut zwei Jahren in Auslieferungshaft wurde er im August 2015 nach Deutschland überstellt. Im Prozess legte der 51-Jährige nun ein weitgehendes Geständnis ab. Kurz vor Weihnachten wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen.

Nach der Urteilsverkündung stand fest, dass der Kolumbianer nicht mehr zurück ins Gefängnis muss - er konnte sich sofort seinen Pass abholen. Die komplette Strafe gilt als verbüßt, obwohl der Drogendealer nur zwei Jahre und neun Monate inhaftiert war. Der Grund: Die Haftzeit in Panama wird besonders angerechnet.

Wie der Vorsitzende Richter Josef Janßen erklärte, musste der Angeklagte mehr als zwei Jahre in überbelegten Zellen verbringen: "Und dort herrschten unfassbare katastrophale hygienische Bedingungen."

Offenbar bekamen die Häftlinge keine medizinische Versorgung und auch kaum Essen. Für einen Tag in der Auslieferungshaft wurden nun drei Tage als verbüßt angerechnet. Die ersten sechs Tage im Gewahrsam bei der Polizei in Panama waren laut Urteil sogar so "exorbitant furchtbar", dass ein Hafttag dort mit dreieinhalb Tagen Haft hier verrechnet wurde.

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