Seniorin in Wohnung überfallen Dreieinhalb Jahre Haft für 30-Jährigen

Bonn · Es gab so gut wie keine Beweise, gleichwohl hatten die Ermittler den Täter anhand einer am Tatort sichergestellten DNA-Spur ausfindig machen können. Im Prozess vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts hat der 30-jährige Angeklagte gestanden, mit einem Komplizen eine 89 Jahre alte Bonnerin in deren Wohnung überfallen und ausgeraubt zu haben. Die Richter verurteilten ihn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

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Der Vorbestrafte war am Mittag des 14. November 2014 mit einem Komplizen in die am Rheinufer liegende Wohnung der Frau eingedrungen. Offenbar dachten die Männer, dass niemand zu Hause ist. Doch die Seniorin lag im Bett, um sich nach einem anstrengenden Vormittag mit Arztbesuch und Einkäufen auszuruhen. Im Zeugenstand schilderte die von ihrer Tochter begleitete 89-Jährige, dass sie plötzlich Geräusche hörte und zunächst dachte, dass die Tochter zu ihr gekommen sei. Als sie diese rief, gerieten die Täter anscheinend in Panik.

Der 30-Jährige lief zu der Frau ins Zimmer und drückte ihren Kopf auf ein Kissen. Zudem legte er ihr einen Handschuh, der laut der Opfer „rau wie Schmirgelpapier“ war, mehrere Minuten auf den Mund. Nachdem der Komplize alles durchsucht hatte, suchte das Duo mit Schmuck im Wert von 28 000 Euro sowie mindestens 2500 Euro das Weite. Zuvor hatte der 30-Jährige die Seniorin noch im Zimmer eingeschlossen. Allerdings fackelte die nicht lange: Sie öffnete das Fenster und rief laut um Hilfe. Eine Nachbarin wurde auf die Notlage aufmerksam und alarmierte die Polizei.

Auf den Angeklagten kamen die Ermittler einzig und allein wegen einer DNA-Spur, die er am Bettzeug hinterlassen hatte. Da der in Belgien lebende Räuber in Deutschland vorbestraft ist und eine DNA-Probe hatte abgeben müssen, brachte ein Datenbankabgleich den Treffer. Vergangenen November konnte der zur Fahndung Ausgeschriebene in Bonn festgenommen werden. Im Prozess legte der 30-Jährige nicht nur ein umfassendes Geständnis ab. Er benannte zudem den bislang unbekannten Mittäter, der in Belgien leben soll. Dieser soll den Schmuck verkauft und dafür von einem Hehler 3000 Euro bekommen haben. Dieses sowie das erbeutete Bargeld scheinen die Räuber geteilt zu haben. Die Seniorin lebt weiterhin in der Wohnung, ist aber nach eigenen Angaben ängstlicher geworden.

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