Bonner Bombe DNA-Spuren führten zu Marco G.

Bonn · Zwei Jahre lang lebte Marco G. mit Frau und kleinem Kind in Tannenbusch den Nachbarn zufolge isoliert und zurückgezogen. Nun steht die Familie im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: Bereits Mitte März verhafteten Beamte eines Spezialeinsatzkommandos den 26-Jährigen, weil er im Verdacht steht, mit Komplizen einen Mordanschlag auf den Pro-NRW-Politiker Markus Beisicht geplant zu haben.

Jetzt wird gegen ihn auch als möglichen Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof ermittelt: Auf Teilen der Bombe wurden DNA-Spuren von Frau und Kind gefunden. Doch wie gelangten die Ermittler an die DNA-, sprich Erbgutproben? Durften sie diese überhaupt nehmen? Unter Umständen könne man sie auf Basis der Strafgesetzordnung erheben, sagte dem GA ein ausgewiesener Fachmann, der anonym bleiben möchte.

Warum Proben angeordnet werden, richte "sich nach dem Einzelfall". Ein Grund sei zum Beispiel, ausschließen zu können, dass in einer Wohnung oder an einem Gegenstand gefundene DNA-Spuren nicht vom Verdächtigen, sondern von Unbeteiligten stammen. Teilweise ist es mit der freiwillig abgegebenen (oder angeordneten) Probe auch möglich, die Spuren bestimmten Personen zuzuordnen.

Um Erbgut von Gegenständen zu nehmen, gebe es verschiedene technische Methoden. "Die einfachste ist, den Spurenträger abzuwischen. So bleibt eine Wischprobe erhalten." Spuren hinterlasse eine Person unter Umständen schon dann, wenn sie den Gegenstand angefasst habe, "zum Beispiel wenn sie schwitzt"

Der Experte kann nicht beurteilen, wie die Bombe konkret entschärft worden und wie viele DNA-Spuren geblieben seien. Er sagte aber, dass auch nach Einsatz eines Wassergewehres, wie laut Polizei am Bahnhof angewendet, ausreichend verwertbare DNA-Spuren auf der Bombe erhalten bleiben können.

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