Haus der Bildung Diskussionen über politische Veranstaltungen in Bonn

Bonn · Künftig sollen nur noch Ratsfraktionen politische Veranstaltungen im Haus der Bildung abhalten dürfen. Auslöser ist wohl ein Vortragsabend der Alternative für Deutschland (AfD) im Mai, wo es draußen jede Menge Proteste gab.

Am 3. Mai schirmte die Polizei eine AfD-Veranstaltung im Haus der Bildung vor zahlreichen Gegendemonstranten ab. Es gab keine Zwischenfälle.

Am 3. Mai schirmte die Polizei eine AfD-Veranstaltung im Haus der Bildung vor zahlreichen Gegendemonstranten ab. Es gab keine Zwischenfälle.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Stadtverwaltung will die Nutzung des Hauses der Bildung durch Externe schärfer regeln. Künftig sollen nur noch Ratsfraktionen politische Veranstaltungen im Vortragssaal am Mülheimer Platz abhalten dürfen – aber keine sonstigen Parteien. Auslöser ist offenbar ein Vortragsabend der Alternative für Deutschland (AfD), der im Mai Protestkundgebungen vor dem Gebäude ausgelöst hatte.

Zweifel an der Rechtssicherheit

Die Stadt schlägt dem Rat eine Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung vor. In der Regelung von 2015 steht: "Eine Überlassung für andere Zwecke, insbesondere für politische Veranstaltungen der Ratsfraktionen ist erwünscht." Der Passus soll nun geändert werden in: "Eine Überlassung für politische Veranstaltungen erfolgt nur an im Rat der Bundesstadt Bonn vertretene Fraktionen."

Doch im Kulturausschuss, der die Änderung am Mittwochabend auf der Tagesordnung hatte, kamen besonders bei der CDU starke Zweifel an der juristischen Haltbarkeit auf. "Diese Formulierung ist grob rechtswidrig", sagte Herbert Kaupert (CDU), der Rechtsanwalt ist. "Man kann Parteien nicht ausschließen."

Ingrid Schöll, die Leiterin der Volkshochschule, verteidigte die Änderung. Das Rechtsamt habe die Beschlussvorlage vier Monate geprüft und abgesegnet. Die bisherige Formulierung lasse jede Art von Veranstaltung zu – bis zum Kindergeburtstag. Auch die AfD habe sich auf die "anderen Zwecke" berufen, um den Saal nutzen zu können, so Schöll. "Im Prinzip kann sich jeder einklagen." Diese Lücke müsse geschlossen werden.

Jürgen Repschläger (Linke) begrüßte zwar das Ziel der Änderung. "Der Anlass ist ja klar", spielte er auf die AfD-Veranstaltung an. "Aber die Vorlage der Verwaltung ist untauglich, weil sie auf den Fraktionsstatus abhebt." Damit seien auch kleinere Gruppen im Rat ausgeschlossen – Fraktion ist, wer mindestens drei Sitze erobert.

Fenja Wittneven-Welter (SPD) gab zu bedenken, dass die geänderte Nutzungsordnung mit Blick auf die AfD "nur eine Lösung für ein Jahr" sei. Was sie dabei nicht explizit aussprach: Bei der Kommunalwahl 2020 ist aus heutiger Sicht die Wahrscheinlichkeit eines AfD-Einzugs in den Rat relativ hoch.

"Wenn die AfD in Bonn Fraktionsstärke erreicht, müssen Demokraten das aushalten", betonte Christiane Overmans (CDU). Das gelte auch für die Nutzung des Hauses der Bildung, in dem politische Veranstaltungen möglich sein müssten. VHS-Chefin Schöll appellierte an den Ausschuss, zumindest die vier Worte "für andere Zwecke, insbesondere" aus der Nutzungsordnung zu streichen.

Bis zur Ratssitzung am 26. September soll die Stadt eine Stellungnahme abgeben, ob auch die schärfere Neufassung ("nur Ratsfraktionen") rechtskonform ist. Dem stimmte der Kulturausschuss mit Mehrheit zu – bei Enthaltung des Bürger Bundes und gegen Franz Veit (Sozialliberale, drei Sitze im Rat). Veit nannte es "ungeheuerlich", dass kleine Ratsgruppen ausgeschlossen werden sollen.

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