Ex-Oberbürgermeisterin wird Zeugin Dieckmann verzichtet auf Beschwerde im WCCB-Prozess

Bonn · Bonns Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann muss im Schadenersatzprozess der Stadt gegen Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim aussagen. Sie legt keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein.

Muss Bärbel Dieckmann in den Zeugenstand treten und sich vor Gericht erstmals Fragen im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal stellen? Diese vielgestellte Frage ist nun beantwortet: Bonns Ex-OB, die seinerzeit als Verwaltungschefin das Bonner „Leuchtturmprojekt“ World Conference Center Bonn auf den Weg brachte, wird im Schadensersatzprozess der Stadt gegen Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim und dessen Rechtsbeistand Ha-S. C. als Zeugin vor dem Bonner Landgericht aussagen.

Wie dessen Sprecher Bastian Sczech bestätigte, hat Dieckmann auf Rechtsmittel gegen eine entsprechende Entscheidung der für den Fall zuständigen 1. Zivilkammer verzichtet und keine Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. In dem Zwischenurteil hatte der Vorsitzende der 1. Zivilkammer, Stefan Bellin, erklärt, dass Dieckmann sich zu Unrecht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufe.

Damit steht fest: Die heutige Präsidentin der Welthungerhilfe wird nun als 34. und damit vermutlich letzte Zeugin in dem seit Anfang 2014 laufenden Zivilverfahren aussagen müssen. Dieckmann soll laut Gerichtssprecher Sczech unter anderem zu der Frage aussagen, welche Vorstellungen sie im Zuge der Entscheidungsfindung zum WCCB Ende 2005 hatte im Hinblick auf den Investor Kim und dessen Firma SMI Hyundai – vor allem bezüglich der Konzernzugehörigkeit und zu der Frage, ob diese Firma in der Lage war, das geforderte Eigenkapital für den Bau des WCCB in Höhe von 40 Millionen Euro aufzubringen.

Zu Unrecht auf Zeugnisverweigerungsrecht berufen

Dieckmann hatte sich bisher auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und erklärt, das stehe ihr zu, um sich bei wahrheitsgemäßer Aussage nicht selbst der Gefahr von Schadensersatzansprüchen auszusetzen. Wie berichtet, hat Dieckmann hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche der Stadt – wie auch der einstige WCCB-Projektleiter und ehemalige Stadtdirektor Arno Hübner – eine Verjährungsverzichtserklärung bis zum 31. Dezember abgegeben. Denn die Stadt prüft, ob sie neben Kim und C. auch noch Hübner sowie die Ex-OB und fünf weitere einst ebenfalls mit dem WCCB befasste Personen auf Schadensersatz verklagen soll. Warum Dieckmann auf eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln gegen das Zwischenurteil verzichtet hat, war nicht zu erfahren. Eine schriftliche Anfrage des GA bei ihrem Anwalt Bernd Hirtz am Dienstag blieb unbeantwortet.

In dem parallel laufenden WCCB-Schadensersatzverfahren gegen Ex-WCCB-Bauchef Young-Ho Hong hat die 1. Zivilkammer den Parteien kürzlich zu einem Vergleich geraten. Und die Verwaltung empfiehlt nun dem Stadtrat, dem Vorschlag des Gerichts zu folgen: Hong soll 200.000 Euro zahlen und der Fall wäre vom Tisch. Hong war im Februar im WCCB-Strafverfahren III letztlich nur noch wegen eines Tatbestands, wegen Untreue im besonders schweren Fall, zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dazu sollte er eine Geldauflage von rund 50.000 Euro zahlen.

Angeklagt war er ursprünglich wegen 17 Tatbeständen, von denen am Ende nur noch einer übrigblieb: Hong hatte 2007 eine Rechnung über 2,041 Millionen Euro beim SGB eingereicht, um eine Auszahlung dieses Betrags an seine eigene Baufirma SMI Hyundai Europe zu erwirken. Doch dieser Rechnung lag, so das Gericht, keine Gegenleistung zugrunde. Gerichtssprecher Sczech zufolge ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil Hong Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.

Nur geringe Erfolgsaussichten

Vor dem Hintergrund des Strafurteils sehe das Gericht bei der Schadensersatzklage gegen Hong, so die Verwaltung in der Begründung der nichtöffentlichen Vorlage für den Finanzausschuss am Donnerstag und für die Ratssitzung im November, nur geringe Erfolgsaussichten. Unter anderem sei es problematisch, eine Tathandlung zum Nachteil für die Stadt nachzuweisen, da die festgestellte Untreue zum Nachteil der Projektgesellschaft erfolgt sei.

Während CDU und SPD dem GA auf Nachfrage signalisierten, dem Vergleich wohl zustimmen zu wollen, haben Grüne und FDP noch „großen Beratungsbedarf“. Wenn man so verfahre, bliebe die Stadt am Ende komplett auf den durch den WCCB-Bauskandal verursachten Schaden sitzen, waren sich Werner Hümmrich (FDP) und Tom Schmidt (Grüne) einig. Die Vorlage soll deshalb im Finanzausschuss ohne Votum an den Rat verwiesen werden, um bis dahin Zeit für weitere Informationen zu gewinnen. Stimmt die Stadt nicht zu, dürfte eine endgültige Klärung des Falles weitere Jahre dauern

Wann Bärbel Dieckmann gehört werden soll, steht noch nicht fest.

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