Schadensersatzprozess der Stadt Bonn Dieckmann sagt Ende Dezember im WCCB-Prozess aus

Bonn · Die frühere Oberbürgermeisterin und Verwaltungschefin Bärbel Dieckmann muss im WCCB-Schadensersatzprozess aussagen. Es ist das erste Mal, dass sie sich öffentlichen Fragen zum Bauskandal stellen muss.

Kurz vor Weihnachten wird es für Bonns frühere Oberbürgermeisterin und Verwaltungschefin Bärbel Dieckmann ernst: Am 20. Dezember soll die heutige Präsidentin der Welthungerhilfe im Schadensersatzprozess der Stadt Bonn gegen den früheren WCCB-Investor Man-Ki Kim und dessen Rechtsberater vor dem Bonner Landgericht in den Zeugenstand treten. Das bestätigte Behördensprecher Bastian Sczech am Donnerstag. Es wird das erste Mal sein, dass sich das ehemalige Stadtoberhaupt öffentlich Fragen im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal stellen muss.

Anfang März hatte die Stadt selbst die Vernehmung ihrer ehemaligen Chefin bei der für den Fall zuständigen 1. Zivilkammer beantragt. Seitdem hatte sich Dieckmann dagegen gewehrt, als Zeugin auszusagen mit der Begründung: Ihr stehe ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, um sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der an sie gestellten Fragen nicht selbst der Gefahr von Schadensersatzansprüchen auszusetzen. Das wiederum hatten die Rechtsvertreter der Stadt nicht gelten lassen, und in der Folgezeit hatten die Anwälte beider Seiten die Zivilkammer mit einer Reihe von Schriftsätzen von ihrer jeweiligen Rechtsauffassung zu überzeugen versucht.

Ende September verkündete das Gericht sein Urteil in der Causa Dieckmann und entschied: Die frühere Bonner Oberbürgermeisterin kann sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, sie muss aussagen. Nicht klar war zu dem Zeitpunkt jedoch, ob damit bereits das letzte Wort in dem Fall gesprochen war. Denn Dieckmann konnte gegen die Entscheidung des Bonner Landgerichts beim Kölner Oberlandesgericht Beschwerde einlegen. Doch die Frist dafür verstrich, Dieckmann verzichtete auf Rechtsmittel, und damit stand Mitte Oktober fest: Sie wird als Zeugin Nummer 34 in den Zeugenstand treten.

Unter anderem soll sie zu der Frage aussagen, welche Vorstellungen sie im Zuge der Entscheidungsfindung zum WCCB Ende 2005 hatte im Hinblick auf den Investor Kim und dessen Firma SMI Hyundai. Dabei geht es vor allem um ihre Vorstellung vom Konzernhintergrund und ob sie damals davon ausging, dass diese Firma in der Lage war, das geforderte Eigenkapital für den Bau in Höhe von 40 Millionen Euro aufzubringen.

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