Darf Ex-OB die Aussage verweigern? Dieckmann-Entscheidung im WCCB-Prozess verschoben

BONN · Darf die Bonner Oberbürgermeisterin a.D. Bärbel Dieckmann ihre Aussage im WCCB-Schadensersatzprozess verweigern? Eine Entscheidung darüber wurde nun vertagt.

Im Schadensersatzprozess der Stadt Bonn (Klägerin) gegen Man-Ki Kim, verurteilter Ex-Investor beim World Conference Center Bonn (WCCB), führt das Landgericht Bonn einen sogenannten Zwischenstreit über die Frage, ob die Bonner Oberbürgermeisterin a.D. Bärbel Dieckmann die Zeugenaussage (der GA berichtete) verweigern darf. Am Mittwoch entschied die zuständige Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Bellin, dass die Entscheidung über dieses Zwischenverfahren auf den Verhandlungstag am 26. Juli verschoben worden ist.

Die Stadt Bonn hatte die Ladung der Zeugin beantragt. Dieckmann selbst möchte die Aussage verweigern und beruft sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht. Ob es ihr als Ex-Verwaltungschefin der Stadt zusteht, wird in dem Zwischenverfahren geprüft. Hintergrund der Zeugenladung ist unter anderem die Klärung der Frage, ob der Stadtrat, bevor er Mitte Dezember 2005 über WCCB-Projekt und -Investor abstimmte, über ausreichende Informationen verfügte. Nach bisherigen Zeugenaussagen wussten die Ratspolitiker nicht, dass die Stadt mit 74,3 Millionen Euro zugunsten des Investors bürgte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Erfolg bemisst sich an Taten
Kommentar zur Bonner Klimaplan-Bilanz Erfolg bemisst sich an Taten
Zum Thema
Aus dem Ressort
Impulse
Impulse
Kommentar zum Besuch des Bundespräsidenten in BonnImpulse