Anklage in Bonn Dieb rammt Supermarktkunden Drogenspritze ins Gesicht

Bonn · Ein seit mehreren Jahren heroinabhängiger Mann (35) muss sich seit Montag für eine Attacke mit einer benutzten Spritze vor dem Landgericht verantworten. Der Junkie wurde von der Staatsanwaltschaft vor allem wegen schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Opfer des gefährlichen Angriffs wurde ein 34 Jahre alter Kunde eines Bonner Supermarkts. In dem Geschäft an der Karlstraße hatte zunächst ein Mitarbeiter beobachtet, dass der Angeklagte Waren in eine Sporttasche steckte - der Dieb hatte drei Packungen Kaffee im Wert von 48 Euro mitgehen lassen. Als der 20 Jahre alte Angestellte den Mann kurz vor dem Ausgang zur Rede stellte, wurde der 35-Jährige offenbar aggressiv.

In diesem Moment kam der Kunde zu Hilfe und hielt den Angeklagten gemeinsam mit dem 20-Jährigen fest. Die Situation schien beruhigt, als ein zweiter Mitarbeiter des Supermarkts zu Hilfe eilte: Während der 34 Jahre alte Zeuge mit seinem Einkaufswagen zum Auto ging, sollte der Ladendieb mit ins Marktleiterbüro gehen.

Auf dem Weg dorthin zog der 35-Jährige jedoch plötzlich eine offenbar benutzte Drogenspritze aus seiner Hosentasche. Mit dieser bedrohte er laut dem 20-Jährigen die beiden Mitarbeiter. "Er sagte: Wenn ihr euch in den Weg stellt, steche ich zu", so der junge Kaufmann. Auf dem Parkplatz wurde die Flucht des Angeklagten erst einmal gestoppt. Der 34-Jährige stellte sich dem Dieb erneut in den Weg. In dem anschließenden Gerangel passierte es nach Angaben des 20 Jahre alten Zeugen: "Er hat ihm die Spritze in die Backe gerammt." Der Ladendieb setzte seine Flucht ohne Beute fort. Polizisten konnten ihn jedoch in Tatortnähe stellen.

Angeklagter legt knappes Geständnis ab

Am ersten Verhandlungstag legte der in Haft sitzende 35-Jährige ein knappes Geständnis ab: "Ich gebe die Sache zu. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen." Fragen des Gerichts zum Tatablauf wollte er nicht beantworten. Bei der Polizei hatte er behauptet, das Opfer nicht absichtlich verletzt zu haben. Es sei einfach "dumm gelaufen".

Es scheint alles auf eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt hinauszulaufen. Bislang hatte sich der drogenabhängige Mann stets gegen Therapien gewehrt. "Jetzt kommt es auf Sie zu. Da können Sie strampeln, wie sie wollen", so der Vorsitzende Richter Josef Janßen. Doch an Strampeln scheint der Angeklagte gar nicht zu denken: Er ließ die Verhandlung ohne große Regungen an sich vorüberziehen. Die letzten Vorstrafen hatte er stets bis zum letzten Tag abgesessen, um in Freiheit meist sofort wieder rückfällig zu werden.

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