Prozess in Bonn Dieb hinterließ Visitenkarte

Bonn · Ein 46-jähriger Arbeitsloser ist am Donnerstag in Bonn zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, am 7. August 2015 ausgerechnet in das Haus eines Staatsanwalts eingestiegen zu sein, als der gerade nach Hause kam.

 Der Klassiker: Der Einbrecher hebelt mit Hilfe eines Schraubendrehers ein Fenster auf.

Der Klassiker: Der Einbrecher hebelt mit Hilfe eines Schraubendrehers ein Fenster auf.

Foto: dpa

Schwerfällig schlurft der Mann in den Saal und nimmt auf der Anklagebank Platz. Der Krefelder sitzt vor dem Bonner Strafrichter und erklärt zur allgemeinen Überraschung: „Das war ich nicht, ich war an dem Tag gar nicht in Bonn.“ Er sei nach einer Rückenoperation 2012 auch gar nicht in der Lage, durch ein Fenster zu klettern, und seine Hand sei viel zu lädiert, um sich irgendwo festzuhalten. „Ich bin kein Dieb“, betont er.

Doch der 47-jährige Staatsanwalt ist im Zeugenstand nach einem prüfenden Blick auf den Angeklagten sicher: Das Gesicht mit den Augen erkenne er eindeutig wieder. Allerdings, so erklärt der Jurist: Der Dieb bewegte sich sportlicher und drahtiger. Tatsächlich hatte der Staatsanwalt damals Gelegenheit, den Mann genau zu sehen. Wie er schildert, kam er an jenem Nachtmittag nach Hause, als der Angeklagte gerade bepackt mit zwei Rucksäcken aus seinem Haus kam. Und er habe gedacht: „Der haut jetzt nicht ab mit meinen Sachen.“

Er habe den Mann gestellt, und der habe nach einem Wortgefecht und einem Gerangel alles fallen lassen und sei ohne Beute geflüchtet. Die Beute hatte der Einbrecher in dem Rucksack aus dem Besitz des Staatsanwalts verpackt: Laptop, I-Pad, ein Glas mit circa 300 Euro Kleingeld. Und in seinem eigenen Rucksack hatte der Dieb quasi eine Visitenkarte hinterlassen: einen Brief seiner Krankenkasse mit seinem Namen und seiner Anschrift.

Und so plädiert der Verteidiger auch vergebens auf Freispruch mit der Begründung: Der Staatsanwalt habe ja nur das Gesicht erkannt, der Körper passe nicht zu dem Dieb. Der Richter folgt dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilt den Angeklagten wegen Einbruchdiebstahls zu einem Jahr Haft auf Bewährung und erklärt: Die Indizien reichen für eine Verurteilung völlig.

„Das ist mir in der Kombination zu viel an Zufall: Dass ausgerechnet der Staatsanwalt denjenigen als Täter identifiziert, an den der Brief der AOK adressiert war“, so der Richter. Dass der Angeklagte kein Dieb sei, stimme auch nicht, wie dessen Vorstrafen zeigten: Der Mann ist elf Mal vorbestraft, mehrfach wegen Diebstahls und sogar wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

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