Prozess vor dem Bonner Amtsgericht Der Ohrfeige folgt eine Geldstrafe

Bonn · Bis zuletzt hat eine 31 Jahre alte Bonnerin im Prozess vor dem Amtsgericht bestritten, ein sieben Jahre altes Mädchen aus der Nachbarschaft geschlagen zu haben. Doch die Staatsanwältin und der Richter waren sich am Schluss einig, dass es eine schallende Ohrfeige gegeben hatte.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde die arbeitslose und alleinerziehende Angeklagte daher zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1100 Euro (110 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt - damit ging der Richter sogar noch über die von der Staatsanwältin beantragten 80 Tagessätze hinaus.

Am 3. Oktober des vergangenen Jahres hatte der sieben Jahre alte Sohn der Angeklagten vor dem Mehrparteienhaus mit zwei Nachbarskindern gespielt. Laut Urteil hatte das Mädchen den Jungen beleidigt und geschlagen. Daraufhin war der Junge zu seiner Mutter in die Wohnung gelaufen.

Die 31-Jährige wollte mit der Siebenjährigen, die bereits mehrfach durch ihr aggressives Verhalten aufgefallen sein soll, "ein ernstes Wörtchen reden", so der Richter. Vor Gericht hatte die Angeklagte behauptet, sie habe dabei ihre Hand lediglich drohend erhoben, aber nicht zugeschlagen.

Erst die Aussage eines an den Streitereien unbeteiligten Jungen, der mit den anderen Kindern zusammen gespielt hatte, führte dazu, dass für das Gericht "keine vernünftigen Zweifel mehr übrig" blieben. Das geschlagene Mädchen hatte zwar nicht geweint und zunächst auch weitergespielt. Dann war es jedoch nach Hause gegangen und hatte den Eltern von der Ohrfeige erzählt. Die hatten daraufhin Anzeige erstattet.

Für die Angeklagte ging es in dem Verfahren um die Frage, ob sie im Falle eines Schuldspruchs ins Gefängnis muss: Die Mutter mehrerer Kinder ist mehrfach vorbestraft und stand zur Tatzeit gleich unter zweifacher Bewährung - wegen Betruges und Schwarzfahrens.

Der Richter kam jedoch zu dem Schluss, dass die Ohrfeige ein "Sonderfall" ist: Es war die erste Gewaltstraftat, die der Angeklagten zur Last gelegt wurde. Diese sei vermutlich ein "kurzzeitiger Ausraster" gewesen.

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