Ankunftszentrum Bonn Der lange Weg zum Asylantrag

Bonn · In der Ermekeilkaserne durchlaufen Flüchtlinge viele Stationen: Sicherheitskontrolle, Fingerabdrücke, Abgleich in Datenbanken, Belehrung im Warteraum, Passkontrolle und Anhörung zu Fluchtgründen. Die Anhörung ist das Kernstück des Asylantrags.

Alle Schritte eines Asylverfahrens unter einem Dach: Das ist die Idee der Ankunftszentren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). 24 solcher Zentren sind seit dem Frühjahr in Deutschland entstanden, davon fünf in Nordrhein-Westfalen. Seit 18. April gibt es das Ankunftszentrum in der Ermekeilkaserne. Bei einer Führung über das Gelände vollzog der General-Anzeiger den Weg der Flüchtlinge nach, die in Bonn ihren Antrag auf Asyl stellen.

Als „Flughafenverfahren“ bezeichnet der Leiter des Ankunftszentrums, Armin Mörs, das Prozedere. Die Flüchtlinge sind in der Regel für acht Uhr morgens eingeladen. Im ersten Gebäude findet der „Check-In“ statt: Dort geben die Antragsteller ihr Gepäck zur Aufbewahrung ab und durchlaufen eine Sicherheitskontrolle. An der nächsten Station nehmen Bamf-Mitarbeiter einen Fingerabdruck und machen einen „Fast-Identification“-Abgleich mit einem Kerndatensystem, in dem die Daten der Flüchtlinge bei der Einreise an der Grenze erfasst wurden.

Kein Gast darf unbegleitet aufs Gelände

Dieser Abgleich macht es laut Mörs unmöglich, sich unter verschiedenen Identitäten registrieren zu lassen. Zudem kann so geprüft werden, ob es sich um einen Dublin-Fall handelt, das heißt, ob der Flüchtling schon in einem anderen EU-Land erfasst wurde und dann dort seinen Asylantrag stellen muss. Anschließend gehen die Flüchtlinge in einen der sieben Warteräume. Sie erhalten dort zum ersten Mal einen Getränkekarton Wasser, morgens und mittags gibt es ein Lunchpaket.

In den „Raucherpausen“ können Wartende das Gebäude verlassen. „Wir müssen wissen, wo sich die Antragsteller befinden“, begründet Mörs diese Regelung. „Früher haben wir manchmal anderthalb Stunden gesucht, bis wir sie gefunden haben.“ Generell dürfe sich kein Gast unbegleitet auf dem Gelände aufhalten.

In Gruppen bis zu 30 Personen erhalten die Flüchtlinge in einer „Belehrung“ Informationen zum weiteren Verfahren. Im nächsten Schritt werden Schutzsuchende erkennungsdienstlich von der Zentralen Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bamf erfasst. An der sogenannten Personenidentifikationskomponenten-Station (PIK) werden alle zehn Fingerabdrücke genommen, der Pass wird kontrolliert, ein Foto gemacht und die Körpergröße gemessen. Die Daten werden auf vielfältige Art und Weise abgeglichen, auch mit der Datenbank des Bundeskriminalamts und EURODAC, einer europäischen Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken.

Ein Zentralrechner des Bamf in Nürnberg entscheidet aufgrund der Informationen über Herkunftsland und Anzahl der Personen, ob die Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen bleiben dürfen oder umverteilt werden. Nach diesem Schritt erhalten Antragsteller einen Ankunftsnachweis mit Foto, mit dem sie sich ausweisen können.

Familien werden gemeinsam befragt

In einem ersten Interview geben Antragsteller im Beisein eines Dolmetschers Auskunft über ihre Familienverhältnisse und den Reiseweg. Familien werden gemeinsam befragt. Das Kernstück des Asylantrags bildet dann die Anhörung, in der es um die individuellen Fluchtgründe geht. Ehepaare befragt der Anhörer getrennt, auch hier ist ein Dolmetscher dabei.

Parallel prüfen Mitarbeiter den Pass des Antragstellers in einer physikalisch-technischen Urkundenuntersuchung (PTU) mit einem Pass-Scanner, dem Mikroskop und einem UV-Prüfgerät, im Behördenjargon wegen seines Aussehens auch „Backofen“ genannt. Gibt es Auffälligkeiten, wird das Dokument zur genaueren Prüfung in die Bamf-Zentrale nach Nürnberg geschickt. Asylbewerber erhalten jetzt eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, im Land zu bleiben, bis über den Antrag entschieden ist. Den Bescheid erhalten sie per Post.

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