WCCB - Die Millionenfalle, Teil 75 Das Schlaraffenland

BONN · Während der Plan- und Bauphase des World Conference Center Bonn (WCCB) waren die Vertreter der Jurisprudenz eher seltene Exemplare oder fanden wenig Gehör im Rathaus. Eine Folge davon ist die umgekehrte Situation heute: viele Juristen, kaum Bauexperten.

 Seit Januar 2011 sitzt Man-Ki Kim in Köln in U-Haft. Seit dem Prozessauftakt im September ist er regelmäßig mit seinem Anwalt Walther Graf im Bonner Landgericht zu Gast.

Seit Januar 2011 sitzt Man-Ki Kim in Köln in U-Haft. Seit dem Prozessauftakt im September ist er regelmäßig mit seinem Anwalt Walther Graf im Bonner Landgericht zu Gast.

Foto: Frommann

So sehr das gestrauchelte Zukunftsprojekt auch für die Bonner Stadtkasse ein Millionen-Euro-Wegsauger und die Bürger deshalb ein rotes Tuch ist: Für viele externe Aufräumkräfte und betroffene Beteiligte entpuppen sich die komplizierten Rechtsbeziehungen rund um die Bauruine geradezu als Umsatz-Schlaraffenland.

Denn das WCCB ist eine Art "juristische Sondermülldeponie", die vieler teurer Spezialkräfte bedarf, vor allem Fachanwälte und Wirtschaftsprüfer. Das Gestrüpp ordnen, fachgerecht entflechten und sortieren, schließlich für alle Zeiten entsorgen. Das geht nur selten ohne Gerichte. Hinzu kommt eine Armada von Strafverteidigern, die meist kreativ erklären, warum die damals handelnden Personen keine Schuld trifft.

Selten liegt ein Streitwert beim WCCB unter einer Million Euro. Ein hoher Streitwert bedeutet hohe Anwaltshonorare und Gerichtskosten. Alles zusammen steigert das Prozessrisiko. Wie im Kleinen so im Großen: Wer verliert, muss auch die Kosten der Gegenseite zahlen. Bei einem Streitwert von zum Beispiel drei Millionen können für den Unterlegenen zügig 90 000 Euro entstehen. Das soll abschrecken. Tut es aber nicht. Im WCCB-Millionenspiel wird zwischen Bonn, Frankfurt und den USA - weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit - munter drauflos gestritten und geklagt.

So ergeben sich an vielen WCCB-Fronten lukrative Mandate und spielt hinter den Kulissen mit gedämpfter Lautstärke der 1983er-Hit "Wir steigern das Bruttosozialprodukt". Selbst wenn nicht gestritten wird, kostet das WCCB. So entsendete Honua (Hawaii) Anwälte aus Berlin zur jüngsten Gläubigerversammlung nach Bonn.

Die Strafrechtler sind ebenfalls begehrte Fachkräfte, obwohl gegen einige Mandanten weiter nur ermittelt wird. Aber auch das kostet. So nähern sich etwa die Anwaltskosten für städtische Bedienste nach Auskunft des Presseamtes einer halben Million Euro. Der Arbeitgeber muss diesen Rechtsschutz für ehemalige und aktuelle Bedienstete durch sogenannte Vorschusszahlungen gewähren.

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) erklärt: "Die notwendigen Kosten werden endgültig übernommen, wenn ein Freispruch erfolgt oder von einer Strafe abgesehen wird, weil nur ein geringes Verschulden gegeben ist. Ansonsten besteht die Verpflichtung zur Erstattung der Leistung."

Ein regelrechtes Millionenprojekt war und ist der Beratungsbedarf der Stadt Bonn. Die Rechtskanzlei Hengeler-Mueller (Düsseldorf) hatte monatelang versucht, OB Jürgen Nimptsch durch den juristischen WCCB-Dschungel zu lotsen, jedoch ohne ein Ergebnis, das im Stadtrat mehrheitsfähig war. Das Ganze für 225 oder 525 Euro die Stunde - plus Mehrwertsteuer.

Gleichzeitig bearbeitete die Wirtschaftsprüfer-Kanzlei PriceWaterhouseCoopers (PwC) steuerliche und wirtschaftliche Fragen. Ende 2011 waren da insgesamt rund acht Millionen Euro angefallen, darunter auch Kopierkosten. Wie das RPA (siehe Millionenfalle 58) berichtete, hatte eine PwC-Mitarbeiterin der Stadt einen Hinweis gegeben: Wenn städtische Mitarbeiter die Ermittlungsakten kopieren, könnte man auf diese Weise "auch Geld sparen".

Der Hinweis verhallte. So kopierte ein PwC-Wirtschaftsprüfer oder -Praktikant zum Stundensatz von 225 Euro 73 Stunden lang und verursachte Reisekosten zum Kopierort von 1371,71 Euro. Kopierrechnung für die Stadt inklusive Mehrwertsteuer, die die Stadt nicht rückerstattet bekommt: 20 917,46 Euro.

Während im Saal der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bonn zwei Staatsanwälte, drei Richter und vier Schöffen im Namen und auf Kosten des Volkes durch das WCCB-Labyrinth navigieren, sitzen ihnen vier Angeklagte und zuweilen acht Strafverteidiger (nicht auf Kosten des Volkes) gegenüber.

Darunter auch Man-Ki Kim, der "Investor ohne Geld". Die Wahrheitsfindung vor Gericht ist stets kleinteilig, oft mühselig, manchmal spannend. Dieser erste WCCB-Prozess, wo es um mutmaßliche Betrüger, Bestecher und Bestochene geht, steht im Fokus der Öffentlichkeit, und die Zeugen-Reisekosten und -Verdienstausfälle belasten die Staatskasse. Doch längst beschäftigt das WCCB in allen seinen Facetten weitere Richter.

Rechtsstreit Nr. 1: Das Landgericht Bonn entscheidet am 5. August 2009 im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung, dass Arazim (Zypern) und nicht Honua (Hawaii) 94 Prozent der UNCC-Anteile gehören. Honua hat Berufung eingelegt, aber das Hauptsacheverfahren ruht.

Rechtsstreit Nr. 2: Investor Kims Firma SMI Hyundai Corporation mit Sitz in Reston (US-Bundesstaat Virginia) hatte Honua UNCC-Anteile verkauft, die er bereits an Arazim (Zypern) verpfändet hatte. Daraufhin verklagten diverse Honua-Fonds SMI Hyundai und Kim auf Schadensersatz (der GA berichtete). Ende 2011 sprachen die Geschworenen des Zivilgerichts in Alexandria Kim und SMI Hyundai in der Sache "1:10CV785 GBL/JFA" (Aktenzeichen) schuldig, Honua betrogen zu haben.

Die Beklagten haften nicht nur für den realen Schaden von 65,6 Millionen Dollar inklusive Zinsen, sondern die Geschworenen plädierten zusätzlich auf gesonderten Strafschadensersatz gegen Kim in Höhe von 48,2 Millionen Dollar. Das Urteil wurde jetzt noch einmal bestätigt, Richterin Terese Bull ermäßigte jedoch Kims persönlichen Strafschadensersatz ("punitive damages") auf 350 000 Dollar.

Rechtsstreit Nr. 3: UNCC-Insolvenzverwalter Christopher Seagon hat Arazim B.V. (Holland) verklagt, weil die Firma der Löschung einer Grundschuld über 13,3 Millionen Euro nicht zustimmen will. Inzwischen (der GA berichtete) haben die Parteien sich geeinigt. Arazim B.V. erhält im Rahmen eines Vergleichs 3,0 Millionen Euro.

Rechtsstreit Nr. 4: Auch die Stadt Bonn hat Arazim B.V. verklagt. Mit dem Vergleich in Rechtsstreit Nr. 3 ist auch dieser erledigt.

Rechtsstreit Nr. 5: In Frankfurt am Main hat Kim Arazim Ltd. verklagt, weil die damalige (2007) Übertragung der UNCC-Anteile unwirksam sei. Weil Kim sich jedoch im Bonner Strafrechtsprozess als "mittellos" bezeichnete, ergab sich in Frankfurt die Frage, ob Kim seine Prozesskosten tragen kann. Daraufhin senkte Kim nach GA-Informationen erst mal den Streitwert - von 100 000 auf 2000 Euro. Damit ist nun nicht mehr ein Landgericht, nur noch ein Amtsgericht zuständig. Nach GA-Informationen klagt Kim vor allem, um seine Glaubwürdigkeit im Bonner Strafrechtsprozess zu erhöhen.

Rechtsstreit Nr. 6: Seagon, auch Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen WCCB-Baufirma SMI Hyundai Europe (Berlin) von Young-Ho Hong, hat Hong verklagt. Dabei geht es zum Beispiel um "überhöhte Planungshonorare", die beim WCCB-Bau unverhältnismäßig gestiegen waren. Hong vermied eine gerichtliche Auseinandersetzung, indem er "freiwillig" 3,4 Millionen Euro in die Insolvenzmasse Seagons zahlte.

Rechtsstreit Nr. 7: Die Stadt Bonn hat beim hiesigen Landgericht eine Feststellungsklage gegen WCCB-Bauunternehmer Hong eingereicht, um das Verjährungsrisiko bei späteren Schadensersatzansprüchen auszuschalten. Der WCCB-Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes (RPA) hatte im April 2010 zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt. So lagen in der Phase, als sich das Projekt um rund 60 Millionen verteuerte, allein die Bauneben- und Baustellengemeinkosten über den reinen Baukosten. Das RPA sprach von einem "extremen Missverhältnis". Auch dürfte es dauern, bis die Stadt Bonn die komplette Schadenshöhe ermittelt hat.

Rechtsstreit Nr. 8: Insolvenzverwalter Seagon hat Arazim Ltd. (Zypern) verklagt und fordert von der Firma die Rückzahlung von Millionen. Um den Zankapfel zu analysieren, bedarf es gehobener Kenntnisse im GmbH-Recht. Wie berichtet, hatte Kim an Arazim ein Zehn-Millionen-Darlehen zu 60 Prozent Zinsen nicht zurückgezahlt, weshalb er bald sein Sicherheitspfand einlösen musste: 94 Prozent der UNCC-Anteile gehörten somit ab August 2007 dem Darlehensgeber, was Arazim aber nicht hinderte, mit Hochdruck die Rückzahlung zu betreiben.

Nachdem Kims Ersatzinvestor Honua (Hawaii) Millionen auf ein Kim-Konto in Frankfurt überwiesen hatte, zwangsvollstreckte Arazim Ltd. und holte sich sein Geld nebst Zinsen zurück. Seagons Anwalt Gerd Bibinger erklärt dem Vorsitzenden Richter Stefan Bellin, dass Arazim Ltd. als Mehrheitsgesellschafter der UNCC sein Geld nicht aus der Firma hätte ziehen dürfen. Tirosh argumentiert, dass ihm alle Rechte zur Wahrnehmung der Gesellschafterrolle von Kim, assistiert von der Stadt Bonn, verwehrt worden seien. Richter Bellin ist in dem hochkomplizierten Fall nicht nach "Im Namen des Volkes" zumute und empfiehlt den Parteien einen Vergleich. Doch die sträuben sich. Noch. Nun kommt es am 26. April doch dazu oder zur Beweisaufnahme.

Wenn das WCCB in einigen Jahren in keinem Gerichtssaal der Welt mehr eine Rolle spielt, hat es als anwaltliche Umsatzmaschine ausgedient. Indes spiegeln die Inhalte fast aller heutigen Rechtsstreitigkeiten einen städtischen Kardinalfehler, der eine verheerende Kettenreaktion auslöste. Es wurde losgebaut, ohne dass Kim, wie vertraglich vereinbart, sein Eigenkapital nachgewiesen hatte. Nur so kamen Investmentfirmen aus Zypern und Hawaii ins Spiel. Man kann die Kettenreaktion folgerichtig weiter rückwärts laufen lassen: ohne Eigenkapital kein Kim und auch kein SMI Hyundai. Und ohne Kim kein Hong, vermutlich auch kein Insolvenzverwalter und auch keine kostspielige Bauruine am Rhein. Das WCCB gäbe es gar nicht.

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